[03.02.2012]
„Dabei haben wir allerdings keinerlei Zugeständnisse gemacht“, führt LAVES-Sprecherin Silke Klotzhuber weiter aus. Anfang Dezember vergangenen Jahres war noch von gravierenden hygienischen und baulichen Mängeln die Rede: Wegen der räumlichen Verhältnisse seien die Schlachtkörper immer wieder in Kontakt mit dem Boden, den Wänden oder anderen Einrichtungsgegenständen gekommen. Nach Angaben von Silke Klotzhuber wurden zum Beispiel Fliesenschäden, abblätternde Putz- und Farbanstriche oder Rostschäden an verschiedenen technischen Einrichtungen moniert. Diese Mängel seien nun jedoch beseitigt worden. Aus Sicht des LAVES bestünden somit auch keine Bedenken mehr.
Den weiteren Angaben zufolge sind somit auch die Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück und dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht Lüneburg einvernehmlich beendet worden, was ein Sprecher aus Lüneburg bestätigt. Kai Brand teilt für das Unternehmen Gausepohl schriftlich mit, dass Vertreter des LAVES bereits bei einer Überprüfung Mitte Dezember 2011 bestätigt hätten, dass es keine zulassungsrelevanten Mängel im Rinderschlachthof in Dissen gebe. „Der Schlachtbetrieb entspricht in jeder Beziehung den EU-Anforderungen für Hygiene und Verbraucherschutz.“
Brand führt weiter aus, dass die Unternehmensgruppe Gausepohl Fleisch besonders am Standort Dissen mit hohem Kostenaufwand weitere Investitions- und Optimierungsmaßnahmen durchgeführt habe. Die Höhe der Investitionssumme will das Unternehmen jedoch für sich behalten. In puncto „Optimierungsmaßnahmen“ liefert der Firmensprecher zumindest ein Beispiel: Das Schlachtband sei erneuert und höher gelegt worden, um so noch einen größeren Abstand zum Boden herzustellen. Der Rechtsstreit sowie alle Missverständnisse seien beigelegt.
Das Unternehmen weist noch ausdrücklich darauf hin, dass es zuvor bereits Überprüfungen der bundesweit anerkannten und unabhängigen Qualitäts- und Zertifizierungsgesellschaften QS (Qualität und Sicherheit) und IFS (International Featured Standard) gegeben habe. Das gültige QS-Zertifikat sei bestätigt, und der Betrieb sei nach IFS mit dem höchstmöglichen Niveau „higher level“ ausgezeichnet worden. (ab)
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