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EEG-Spezial: Die Vorschläge im Detail

Das Bundesumweltministerium will die Vergütung für Strom aus Biogas mit der in diesem Jahr anstehenden Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) kürzen. Auch für Biomassekraftwerke sind Einschnitte geplant. Das geht aus Eckpunkten des Ministeriums und dem Entwurf des EEG-Erfahrungsberichts hervor.

Lesezeit: 5 Minuten

Das Bundesumweltministerium will die Vergütung für Strom aus Biogas mit der in diesem Jahr anstehenden Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) kürzen. Auch für Biomassekraftwerke sind Einschnitte geplant. Das geht aus Eckpunkten des Ministeriums und dem Entwurf des EEG-Erfahrungsberichts hervor.


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Geplant ist demnach beim Biogas eine Absenkung des Vergütungsniveaus für Neuanlagen um 10 % bis 15 %, „insbesondere bei Kleinanlagen“. Die Vergütung für eine typische 150 kW-Anlage soll von bisher rund 26 Cent/kWh auf künftig 20 Cent/kWh bis 22 Cent/kWh fallen. Der Einsatz von Mais und Getreidekorn soll auf einen energetischen Anteil von 60 % begrenzt werden.


Eingriffe für Bestandsanlagen will das Bundesumweltministerium beim Güllebonus durchsetzen. Für Altanlagen soll sich der Güllebonus halbieren, wenn diese bereits vor 2009 ans Netz gingen und den Güllebonus mit dem EEG 2009 erst nachträglich erhielten.


Im Entwurf zum Erfahrungsbericht wird eine Überförderung von Kleinanlagen moniert. Die kleineren Biogasanlagen seien neben der Photovoltaik der entscheidende Treiber für die Erhöhung der EEG-Differenzkosten und damit der EEG-Umlage gewesen. In Bezug auf die Biogaseinspeisung, für die wegen der Aufbereitungskosten meist größere Anlagen benötigt werden, ist hingegen von einem nur zögerlichen Ausbau die Rede.

 

Laut den Empfehlungen des Umweltministeriums erhöht sich die jährliche Absenkung der Einspeisevergütung von derzeit 1 % auf künftig 2 % pro Jahr. Diese Degression soll wegen der hohen Rohstoffpreise an den Märkten aber nur für die Grundvergütung gelten. Eingeführt werden soll laut den Plänen des Ressorts von Umweltminister Norbert Röttgen eine anteilige Vergütung der eingesetzten Rohstoffe, um eine gemischte Stromerzeugung aus nachwachsenden Rohstoffen und anderer Biomasse zu ermöglichen.


Nawaro-Bonus sinkt


Der Bonus für nachwachsende Rohstoffe (Nawaro-Bonus) für Anlagen bis zu einer Leistung von 500 kW soll laut den Plänen des Umweltministeriums für Neuanlagen um 1 Cent auf 6 Cent/kWh sinken. Diese 6 Cent sollen künftig auch für größere Anlagen jenseits der 500-kW-Grenze gezahlt werden, was eine Anhebung um 2 Cent bedeutet.


Der Bonus würde im Übrigen umbenannt in „Rohstoffvergütungsklasse I“ und nicht nur Mais und Getreide, sondern auch Holz aus Kurzumtriebsplantagen umfassen. In einer mit 8 Cent/kWh honorierten Rohstoffvergütungsklasse II würden laut dem Entwurf des Erfahrungsberichts „bestimmte ökologisch vorteilhafte Einsatzstoffe“ wie Gülle, Landschaftspflegematerial, Stroh und Gras aus der Grünlandpflege untergebracht. Begründet wird die höhere Vergütung mit den Umwelt- und Klimaschutzvorteilen solcher Rohstoffe. Zu den einzelnen Rohstoffvergütungsklassen soll es Positivlisten geben.

 

Anders als bisher soll es bei den Rohstoffboni keine Staffelung nach Anlagengröße mehr geben. Das bringt deutliche Vorteile für Großanlagen. Eine solche Staffelung soll laut den Plänen künftig nur bei der Grundvergütung greifen. Diese Grundvergütungen sollen für Anlagen bis 150 kW auf 14,3 Cent/kWh, für Anlagen bis 500 kW auf 12,3 Cent/kWh sowie für Großanlagen bis 5 MW auf 11 Cent/kWh angehoben werden. Für noch größere Anlagen soll hingegen die Grundvergütung auf 6 Cent/kWh sinken.


Zu bedenken ist bei den Grundvergütungen, dass der künftig wegfallende Bonus für die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) in Höhe von derzeit 3 Cent/kWh quasi schon eingepreist ist. Vorgeschrieben werden soll laut den Plänen des Umweltressorts nämlich ein Mindestwärmenutzungsgrad für alle Biomasseanlagen als allgemeine Bedingung für EEG-Vergütungen.


Wärmenutzung vorgeschrieben


Der Mindestwärmenutzungsgrad soll im Regelfall mindestens 60 % betragen, und zwar bezogen auf die nach Deckung des prozessinternen Wärmebedarfs nutzbare Wärme. Diese Regelung soll laut dem Entwurf des Erfahrungsberichts zum EEG für den gesamten Leistungsbereich bis 20 MW gelten. Biogasanlagen, die mindestens 60 Masseprozent Gülle einsetzen, sollen wegen ihres großen Beitrags zum Klimaschutz von dieser Vorschrift allerdings verschont bleiben.


Für Biomasseanlagen, die für eine bedarfsorientierte Stromeinspeisung ausgerüstet sind, sollen niedrigere Wärmenutzungsgrade als die angepeilten 60 % erlaubt sein. Während Boni wie die Extra-Vergütung für die KWK laut den Empfehlungen des Bundesumweltministeriums gestrichen werden, ist für die Einspeisung von aufbereitetem Biogas ins Erdgasnetz eine größenabhängige Zusatzvergütung vorgesehen. Angestrebt wird künftig ein „ausgewogener Zubau an Anlagen im kleinen, mittleren und größeren Leistungsspektrum“. Ein stärkerer Zubau von mittleren und großen Anlagen bewirke eine Absenkung der durchschnittlichen EEG-Vergütung pro Kilowattstunde.



Starke Kürzungen befürwortet das Bundesumweltministerium für bestimmte Biomasseanlagen, die mit Holz betrieben werden. Für eine durchschnittliche Biomasseanlage zur Verwendung von Waldrestholz und einer Leistung von 1 MW soll die Vergütung um mehr als 3 Cent auf 14,45 Cent/kWh fallen, nach 17,79 Cent/kWh auf Basis des noch geltenden EEG.


Stärkere Degression auch bei Windenergie


Zu den Empfehlungen des Bundesumweltministeriums gehört zudem, wie bei Biomasse, so auch für die Windenergie an Land die Degression, also die Absenkung der Einspeisevergütung für jeweils am Jahresanfang neu ans Netz gehende Anlagen, von 1 % auf 2 % zu erhöhen.


Mit Blick auf die deutliche Erhöhung der Vergütung bei der letzten EEG-Novelle, die gefallenen Anlagenpreise und die bestehenden Kostensenkungspotentiale solle der Druck auf Kostensenkungen erhöht werden, heißt es zur Begründung. Der leichte Rückgang der Neuinstallationen im vergangenen Jahr sei nicht auf die Vergütung zurückzuführen, sondern auf eine zu geringe Ausweisung von Eignungsflächen, den langen Winter und andere Hemmnisse wie beispielsweise die Radarproblematik.


Außerdem macht das Ministerium den Vorschlag, den Repowering-Bonus auf alte, netztechnisch problematische Anlagen zu begrenzen, die bis 2001 in Betrieb genommen wurden. Ansonsten bestünden Mitnahmeeffekte. Ihre Hausaufgaben gemacht hat die Politik laut Einschätzung des Bundesumweltministeriums beim Thema Sonnenenergie. Im vergangenen Jahr habe die Photovoltaik über 80 % aller Investitionen in die erneuerbare Stromerzeugung auf sich gezogen. Diese Schieflage sei durch die erfolgten Kürzungen und die Verschärfung des „atmenden Deckels“ bei der Degression effektiv entgegengetreten worden. Die Regelungen hätten sich bewährt, so dass nur kleinere Anpassungen erforderlich seien.

 

Ausführliche Infos zu den Vorschlägen und zu den Plänen des Ministeriums für die Bereiche Solar und Wind finden Sie hier.

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