Baden-Württemberg fördert Tierschutz

[30.01.2012]

Baden-Württemberg fördert in diesem Jahr insbesondere Programme die dem Tierschutz und der Umweltverträglichkeit zugute kommen. Allerdings wird der Regelfördersatz für das Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) von 25 % auf 20 % gesenkt. Und auch die Förderobergrenzen fallen niedriger aus.
 
Zielgruppe der Investitionsförderung seien entwicklungsfähige klein- und mittelbäuerliche Betriebe in Baden-Württemberg. Die Förderobergrenze sei von zuvor 1,25 Mio Euro auf jetzt 1 Mio Euro gesenkt worden. Unterstützt werden Betriebe, deren durchschnittliche Jahreseinkünfte 100 000 Euro bei Verheirateten und 80 000 Euro bei Unverheirateten nicht überschreiten. Im Vorjahr galten Vergleichswerte von 120 000 Euro und 90 000 Euro. Investitionen in der Tierhaltung werden nun bis zu Obergrenzen gefördert, die sich an den Schwellenwerten für die Umweltverträglichkeitsprüfung orientieren. In der Rinderhaltung liegt diese bei 600 Tierplätzen.
 
Für Investitionen, die die Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung erfüllten, könne zusätzlich ein Zuschuss in Höhe von 5 % gewährt werden. Solche Projekte - zu denen auch die Umstellung der Rinderhaltung in Biobetrieben von Anbinde- auf Laufstallhaltung gehöre - würden darüber hinaus bevorzugt gefördert. Die Regelungen gelten seit Anfang Januar und zwar für alle Anträge, die die Fördervoraussetzungen nachweisen können, aber noch nicht bewilligt wurden. Die Richtlinien mit den angekündigten Änderungen sollen in den kommenden Wochen veröffentlicht werden. (AgE)
 

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