Der französische Staat will die Milchproduktion im Lande durch Anreize ankurbeln. Angesichts der zu erwartenden Unterlieferung der Quote für die letzten Monate des Wirtschaftsjahrs 2011/12 gewährt das Landwirtschaftsministerium Erzeugern nun eine straffreie Überziehung der einzelbetrieblichen Quoten um 2 %.
Voraussetzung ist allerdings, dass der Betrieb nach Rücksprache mit seiner Molkerei noch Spielraum für eine höhere Anlieferung bleibt. Wieviele Betriebe tatsächlich davon profitieren, war laut französischen Beobachtern zuletzt unklar, da die Verteilung der Quoten von den Molkereien regional unterschiedlich gehandhabt wird.
Vertraglich eingeräumte Überlieferungen wurden teilweise bereits ausgeschöpft. Die neuerliche Lockerung ergänzt laut Agrarressort die Maßnahme der Regierung für Kleinerzeuger, die das Ministerium bereits im Oktober angekündigt hatte. Sofern diese über eine Milchquote von maximal 170 000 l verfügen, dürfen sie ihr Limit in der laufenden Kampagne um 10 000 l überziehen. Der Statistische Dienst (Agreste) des Landwirtschaftsministeriums hatte schon für Oktober eine rückläufige Erfassung gegenüber den Vormonaten gemeldet, ein Trend, der von der zentralen Agrarbehörde FranceAgriMer bestätigt wurde. AgE