„Keine Vertragsänderung wegen des Kartellamts“

[26.09.2011]

Die Milcherzeugervereinigungen in Nordrhein-Westfalen müssen ihre Verträge mit den Molkereien wegen der jüngsten Kartellamts-Initiativen vorerst nicht ändern. Das erklärte Rechtsanwalt Hubertus Schmitte vom Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband (WLV) in Münster.
 
Viele Milcherzeuger und Molkereien befürchten, dass mit dem angekündigten Verbot von Milchpreisvergleichen auch die Preisklauseln in Milchlieferverträgen zwischen MEGs und Molkereien untersagt werden könnten. Dem widersprach jedoch Jurist Schmitte. Das Kartellamt gehe in seinem „Fallbericht“ von Ende Juni nicht auf die Vertragsgestaltung der MEGs ein. Die Basispreise für die Milchgeldberechnung würden in Nordrhein-Westfalen von einer neutralen Stelle, der Landesvereinigung Milch, ermittelt. Diese Daten dienten nur der internen Vertragsabwicklung, aber nicht der Veröffentlichung.
 
Arnold Weßling, Sprecher der Milcherzeugergenossenschaften in Westfalen-Lippe, warnte vor dem drohenden Verbot von Milchpreisvergleichen durch das Bundeskartellamt und vor Eingriffen in die Vertragsfreiheit zwischen Milcherzeugern und Molkereien. Die Milcherzeugergemeinschaften benötigten auch künftig aktuelle und verlässliche Marktinformationen, versicherte Weßling: „Wir wollen keine Einschränkung der Informationsangebote und keine Beeinträchtigung der Vertragsfreiheit.“

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