[04.03.2009]
Ab dem 1. April ist die bisher verpflichtende Blauzungen-Schutzimpfung in Österreich als freiwillige Vorsorgemaßnahme der Tierhalter anzusehen. "Die BT-Verordnung war von vornherein nur bis 31. März 2009 terminisiert", erklärte der oberste Veterinär aus dem Gesundheitsministerium Ulrich Herzog gegenüber top agrar Österreich.
Herzog bestätigte aber, dass die Aussichten für die künftige Finanzierung der Impfung "nicht erfreulich" seien. Der erste Impfdurchgang in Österreich dürfte etwa 17,5 Mio. € gekostet haben, 50 % davon wurden von der EU, der Rest vom Bund zur Verfügung gestellt. Ohne die Mittel aus dem Finanzministerium wird es offensichtlich keine Fortsetzung der Pflichtimpfung geben. Es bliebe aber dabei, dass Impfverweigerer nach Ablauf der Verordnung einen entsprechenden Strafbescheid erhalten würden. Warum in der Steiermark schon jetzt erste Strafverfügungen an Verweigerer ausgeschickt worden sind, konnte Herzog nicht nachvollziehen. "Vor Ablauf der Verordnung Ende März kann an und für sich gar nicht gestraft werden", so der Veterinär aus dem Gesundheitsministerium.
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