Das Schmallenberg-Virus wird in ganz Deutschland vermutlich ab Mitte April meldepflichtig werden. Einer entsprechenden Rechtsverordnung muss nur noch der Bundesrat zustimmen. Das sagte Dr. Arno Piontkowski vom NRW-Verbraucherschutzministerium auf einer Pressekonferenz des Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) NRW heute in Essen.
Mit der Meldepflicht wären beispielsweise Tierärzte und Veterinärämter dazu verpflichtet, Erkrankungen an die zuständigen Behörden zu melden. Dr. Birgit Jahn vom LANUV deutete darauf hin, dass dazu aber auch die Landwirte entsprechende Verdachtsfälle melden und gegebenenfalls Proben ins Labor schicken müssen. Eine Anzeigepflicht wird aber im Sinne der Landwirte nicht angestrebt, weil dann erhebliche Handelsbeschränkungen entstehen würden. Da für den Menschen keine Ansteckungsgefahr besteht, sei die Meldepflicht ausreichend.
Dr. Jahn beschrieb außerdem, den aktuellen Kenntnisstand zum Schmallenberg-Virus. Aktuell werden Studien durchgeführt, um Ausbreitung und Verlauf der Krankheit besser zu verstehen. So wurde unter anderem das Virus sichtbar gemacht und die Gnitzen-Art, die die Krankheit überträgt, identifiziert. Deutlich wurde jedoch, dass die Forschung zum Schmallenberg-Virus noch am Anfang steht. Die weitere Ausbreitung der Krankheit im Rinderbereich bleibt noch abzuwarten.
${intro}