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Urteil gegen uneinsichtigen Hundehalter

Erstmals hat ein Amtsgericht einem Landwirt 500 Euro Schadenersatz zugesprochen, weil ein uneinsichtiger Hundehalter seinen Vierbeiner auf der Wiese des Landwirtes abkoten

Lesezeit: 1 Minuten

Wie die "Augsburger Allgemeine" berichtete, hatte der Landwirt den Hundehalter mehrfach angesprochen und darauf hingewiesen, dass es rücksichtslos sei, den Hund in das Grünfutter der Kühe koten zu lassen. Nachdem der Hundehalter trotz mehrfacher Aufforderung nicht reagierte, kam es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung vor dem Amtsgericht in Neu-Ulm.


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Das Landratsamt in Neu-Ulm hatte zunächst ein Bußgeld gegen den uneinsichtigen Hundehalter mit der Begründung der "illegalen Abfallentsorgung" verhängt. Dieser bezahlte das Bußgeld zwar, weigerte sich aber für den Schaden, der dem Landwirt durch die Entsorgung des Futters entstanden war, zu zahlen. Der Hundehalter ließ mehrere Fristen verfallen, so dass letztlich ein Versäumnis-Urteil erging, in dem der Klage des Landwirts in vollem Umfang stattgegeben wurde.


Dem Landwirt entstand durch den Verlust des Futters und die Entsorgung des Grüngutes ein Schaden in Höhe von rund 500 Euro. Der Hundehalter musste zudem die Kosten für die Anwalts- und Gerichtsgebühren tragen.

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