Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hat am Montag die Verordnung zur Durchführung der unionsrechtlichen Beihilfe für eine befristete Verringerung der Milcherzeugung (Milchverringerungsbeihilfeverordnung) unterzeichnet. Deutsche Milchbauern können sich ab sofort an dem 150 Mio. Euro Mengenreduzierungsprogramm der EU beteiligen.
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„Die Lage für die deutschen Milchbauern ist nach wie vor schwierig. Ich habe mich seit dem Frühjahr bei meinen europäischen Ministerkollegen und der EU-Kommission für ein zweites europäisches Hilfsprogramm stark gemacht“, sagte der Minister dazu. Sein Ziel sei es, finanzielle Hilfen stärker an eine Mengendisziplin zu knüpfen. Das wäre dann auch in den Verhandlungen in Brüssel gelungen.
Staatliche Hilfen müssten Impulse für eine Lösung der Krise geben, so Schmidt weiter. „Wir brauchen weniger Milch für bessere Preise. Aber: Es ist Aufgabe der Milchwirtschaft, zukunftsfähige Marktstrukturen mit einer besseren Abstimmung zwischen den Absatzmöglichkeiten für die Milcherzeugnisse und dem auf die Molkereien zukommenden Rohmilchangebot zu schaffen. Es liegt im Interesse der Milcherzeuger, die Lieferbeziehungen in diesem Punkt zu prüfen und anzupassen.“
Die Bundesregierung setzt laut dem CSU-Politiker auf strukturelle Verbesserungen im Milchsektor und unterstützt die Wirtschaft bei den notwendigen Reformen. Ohne diese Strukturanpassungen laufe die Branche sehenden Auges in die nächste Krise, erklärte Schmidt weiter. Mit der Kopplung von Direkthilfen an eine Mengendisziplin und Ausnahmen beim Kartellrecht würde die Regierung nun Anreize und rechtliche Möglichkeiten setzen, um die Überproduktion einzudämmen.
„Am 15. September habe ich die Marktbeteiligten wieder in mein Ministerium eingeladen und lasse mir über den Fortschritt bei den Strukturverbesserungen berichten. Der Bund arbeitet mit Hochdruck an der Umsetzung des Hilfspakets. Unser Ziel ist, dass die Hilfen effektiv und möglichst unbürokratisch genutzt werden können. Die zuständigen Länder übernehmen für das Mengenreduzierungsprogramm die Antrags- und Beihilfeadministration“, so Schmidt.