Der Milchindustrieverband (MIV) begrüßt die Untersuchungen des Kartellamts zu den Lieferbeziehungen. In Deutschland werde auf die gleiche Art Rohmilch angekauft wie in tausend anderen europäischen Molkereien, unabhängig von der Rechtsform, heißt es in der Pressemitteilung des Verbandes.
„Andienungsrecht und -pflicht sind zwei Seiten einer Medaille, das ist geübte Praxis weltweit. Bei der derzeitigen Marktlage ist eigentlich die Abnahmepflicht das Problem“, sagt der Hauptgeschäftsführer des MIV Eckhard Heuser. „Wenn das Kartellamt zu anderen Ergebnissen kommt, erwarten wir eine europaweite Anwendung von eventuellen Neuregelungen. Viele Molkereien kaufen grenzüberschreitend Rohmilch an, so dass dieses eine EU-Angelegenheit darstellen würde.“
Derzeit existierten in Deutschland viele Formen der vertraglichen Bindung zwischen Landwirt und Molkerei. Das derzeit anwendbare Recht erlaube alle Arten von Verträgen. Der Wettbewerb zwischen den Molkereien sei groß und die Vielfalt der Vertragsbeziehungen beweise das. Insbesondere im genossenschaftlichen Bereich würden die Mitgliederbeziehungen demokratisch durch die Milcherzeuger und Eigentümer der Molkerei abgestimmt.
„Ich bin mit dem Präsidenten des Kartellamtes einer Meinung: Das Verfahren löst nicht die aktuelle Krise am Milchmarkt“, erläutert Eckhard Heuser.