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AMG-Novelle berücksichtigt auch Besatzdichte

Durch die Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) soll künftig nicht nur der Antibiotika-Einsatz in den Betrieben kontrolliert werden, auch die Besatzdichte (Tiere bzw. kg/m2) soll behördlich überprüft werden. Das erklärte Dr. Undine Buettner-Peter vom Bundeslandwirtschaftsministerium gestern in Berlin auf einer Veranstaltung zum Thema Strategien gegen Antibiotika-Resistenzen.

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Durch die Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) soll künftig nicht nur der Antibiotika-Einsatz in den Betrieben kontrolliert werden, auch die Besatzdichte (Tiere bzw. kg/m2) soll behördlich überprüft werden. Das erklärte Dr. Undine Buettner-Peter vom Bundeslandwirtschaftsministerium gestern in Berlin auf einer Veranstaltung zum Thema Strategien gegen Antibiotika-Resistenzen.

 

Kernpunkt der AMG-Novelle wird ein neues Antibiotika-Minimierungskonzept sein. Es richtet sich an Tierhalter, Tierärzte und die Überwachung. Mit einem betriebsindividuellen Antibiotika-Minimierungsplan soll die Therapiehäufigkeit in Betrieben mit Geflügel-, Schweine- oder Rindermast festgestellt werden. Pro Betriebstyp wird es eine bundesweite Kennzahl geben, um die Therapiehäufigkeit zwischen einzelnen Betrieben zu vergleichen. Wird diese Kennzahl von einem Betrieb überschritten, kann sich die zuständige Behörde einschalten.

 

Buettner-Peter betonte, dass der sorgfältige Einsatz von Antibiotika zu fördern und zu verbessern sei. In der Praxis würden viele Tierärzte jedoch von der Packungsbeilage abweichen. Dem soll künftig Einhalt geboten werden. Dazu werde es Regelungen für die verbindliche Beachtung verschiedener Parameter der Packungsbeilage geben. Zusätzlich müssen verpflichtend Antibiogramme erstellt werden. Gleichzeitig soll die AMG-Novelle die Umwidmung von in der Humanmedizin besonders bedeutenden Antibiotika einschränken.

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