Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

News

Bauernverband Meck-Pom schlägt Milchabnahmevertrag vor

"Ein `weiter so wie bisher` geht nicht! Es muss in Zukunft ein neues Milchmengen-Management durch die Molkereien geben, um marktgerecht zu produzieren, damit auch wir Milchbauern einen auskömmlichen Milchpreis erhalten." Das sagt Rainer Tietböhl, Präsident des Bauernverbandes Mecklenburg-Vorpommern.

Lesezeit: 2 Minuten

"Ein `weiter so wie bisher` geht nicht! Es muss in Zukunft ein neues Milchmengen-Management durch die Molkereien geben, um marktgerecht zu produzieren, damit auch wir Milchbauern einen auskömmlichen Milchpreis erhalten." Das schreibt Rainer Tietböhl, Präsident des Bauernverbandes Mecklenburg-Vorpommern, in den aktuellen Verbandsnachrichten.


Das Wichtigste zu den Themen Rind + Milch mittwochs per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Er fordert ein komplettes Umdenken in den Molkereigenossenschaften und Erzeugergemeinschaften. Dazu schlägt der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern einen Milchabnahmevertrag vor. Dieser enthält folgende Punkte:


  1. Es bedarf neuer Gedanken, um die produzierte Milchmenge am Markt mit rentablen Preisen für die Milchbauern zu verkaufen.
  2. Keine staatlichen Mengenregulierungen!
  3. Das Milchmengen-Management muss auf Molkereiebene erfolgen.
  4. Klare vertragliche Regelungen zur Mengen- und Preisgestaltung sowie zum Zeitraum (max. 1 Jahr Laufzeit) sind notwendig.
  5. Änderung der Satzung der Molkereigenossenschaft (MG):
  • Die Milchabnahmeverpflichtung in der jetzigen Form muss aus der Satzung gestrichen werden.
  • Nur die vom Lieferanten gemeldete und vertraglich bestätigte Menge, +10%, wird abgenommen.
  • Lieferungen, die über 10% der vertraglich fixierten Abnahmemenge hinausgehen, bedürfen der Genehmigung der MG.
  • Unterlieferungen müssen rechtzeitig bei der Molkerei angezeigt werden.
Weitere Vorschläge für den Milchabnahmevertrag sind:

  1. Der Grundsatz der Andienungspflicht in der MG muss Bestand haben.
  2. Die Kündigungsfrist in der MG muss auf max. 6 Monate verkürzt werden.
  3. Leistungs- und Zusatzvergütungen der Geschäftsführungen der MG sollten sich z.B. am durchschnittlichen Milcherzeugerpreis in Deutschland orientieren.

Die Redaktion empfiehlt

top + top informiert ins Frühjahr

3 Monate top agrar Digital + gratis Wintermützen-Set + Gewinnchance für 19,80 €

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.