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Bayerns SPD gegen Verbot der Anbindehaltung

Das vom schwarz-grün regierten Hessen im Bundesrat geforderte Verbot der Anbindehaltung stößt bei den bayerischen Sozialdemokraten auf Ablehnung. Die SPD-Fraktion kämpfe seit langem gegen ein Verbot der Anbindehaltung, erklärte Agrarsprecher Horst Arnold in München.

Lesezeit: 2 Minuten

Das vom schwarz-grün regierten Hessen im Bundesrat geforderte Verbot der Anbindehaltung stößt bei den bayerischen Sozialdemokraten auf Ablehnung. Die SPD-Fraktion kämpfe seit langem gegen ein Verbot der Anbindehaltung, erklärte Agrarsprecher Horst Arnold in München.


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„Wir dürfen den Strukturwandel durch ein Verbot der Anbindehaltung nicht weiter vorantreiben“, warnte Arnold. Bayerns Pfund sei die vielfältige, mittelständische Landwirtschaft. Gebraucht werde eine Verbesserung des Tierwohls, auch in bestehenden Ställen. Wer unter den derzeitigen Marktgegebenheiten ausschließlich Neubauten als Lösungen im Milchbereich propagiere, riskiere die Aufgabe vieler Betriebe.


Arnold verwies auf den Antrag seiner Fraktion, in dem die bayerische Regierung aufgefordert werde, über die Möglichkeiten der Optimierung von Anbindeställen in der Milchviehhaltung zu berichten. Hierbei solle besonders auf wirtschaftlich darstellbare Umbaumaßnahmen zur Steigerung des Tierwohls in der Anbindehaltung sowie auf Möglichkeiten des Umbaus zu Laufställen eingegangen werden.


In ihrem Antrag betont die SPD-Fraktion, dass mehr als 300 000 Milchkühe bayernweit von gut 11 000 Betrieben in Anbindehaltung gehalten würden. Deren Verbot würde den Strukturwandel in einem Maße befeuern, der zu einer gesellschaftlich nicht akzeptierten Milchproduktion führen würde. Im Bundesrat liegt der von Hessen eingebrachte Antrag mit der Forderung nach einem bundesweiten Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern indes weiter auf Eis.


Auf Antrag von Niedersachsen beschloss der Agrarausschuss der Länderkammer Anfang Dezember, den von Wiesbaden eingebrachten Entschließungsantrag zu vertagen. Es bestehe weiterer Beratungsbedarf, lautete die Begründung.

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