Der Bundesrat ist für eine Anhebung des Umrechnungsfaktors von Volumen in Gewicht bei Anlieferungsmilch. Die Bundesregierung solle den bisherigen Wert von 1,02 in der Milch-Güteverordnung schnellstmöglich auf mindestens 1,03 anheben, heißt es in einer Entschließung, die die Länderkammer im Zusammenhang mit ihrem Beschluss zur „Verordnung zum Erlass und zur Aufhebung milchmarktordnungsrechtlicher Bestimmungen“ gefasst hat.
Begründet wird die Forderung mit der notwendigen „europäischen Gleichbehandlung“, nachdem in den meisten EU-Mitgliedstaaten der Umrechnungsfaktor 1,03 betrage. Im Bundeslandwirtschaftsministerium reagiert man zurückhaltend auf den Wunsch der Länder. Einen Umrechnungsfaktor von 1,03 lasse die Milchgüteverordnung bereits jetzt zu, sodass eine Anpassung nicht erforderlich sei, heißt es im Ressort. Im Übrigen sei die Erwartung, ein höherer Umrechnungsfaktor führe automatisch zu einem höheren Erlös, für die Milcherzeuger „rein theoretisch“. De facto werde sich für die Milcherzeuger nichts ändern, weil die von den Molkereien zu verarbeitende Milchmenge gleich bleibe.
Einen höheren Umrechnungsfaktor hatte der Bund Deutscher Milchviehhalter (BDM) zu Zeiten der Quotenregelung wiederholt als Maßnahme zur Mengenreduzierung gefordert.