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EU-Hilfe für den Milchmarkt greift

Auf dem europäischen Milchmarkt greifen jetzt Stützungsmaßnahmen. Der zuständige Verwaltungsausschuss billigte in Brüssel Beihilfen für die private Lagerhaltung von Butter und Magermilchpulver als Antwort auf die russischen Einfuhrbeschränkungen. Gleichzeitig wurden die Hilfen für den Käsesektor konkretisiert.

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Auf dem europäischen Milchmarkt greifen jetzt Stützungsmaßnahmen. Der zuständige Verwaltungsausschuss billigte am Donnerstag in Brüssel Beihilfen für die private Lagerhaltung von Butter und Magermilchpulver als Antwort auf die russischen Einfuhrbeschränkungen. Gleichzeitig wurden die Hilfen für den Käsesektor konkretisiert.


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Für Butter wurde ein fixer Beihilfesatz von 18,93 €/t zuzüglich 0,28 € pro Tonne und Tag für die Lagerung festgelegt. Die Lagerung darf sich über einen Zeitraum von 90 bis 210 Tagen erstrecken. Für bereits eingelagerte Butter kann bis spätestens zum 31. Dezember 2014 ein Antrag auf Berücksichtigung der sich auf Lager befindlichen Mengen gestellt werden. Für Magermilchpulver beläuft sich der festgelegte Beihilfesatz auf 8,86 €/t für die Fixkosten sowie auf 0,16 € pro Tonne und Tag zum Ausgleich von Lagerkosten, ebenfalls für einen Zeitraum von 90 bis 210 Tagen. Für die Lagerung beider Milcherzeugnisse wurde keine Obergrenze festgelegt. Der mögliche Zeitraum für die öffentliche Intervention wurde bis Ende 2014 verlängert.


Die Brüsseler Behörde hat zudem die Unterstützung der privaten Lagerhaltung für Käse auf den Weg gebracht. Dieses Molkereiprodukt ist am stärksten vom Handelsembargo Russlands betroffen. Als Obergrenze für die Einlagerungsmenge wurden 150.000 t für einen Zeitraum von 60 bis 210 Tagen beschlossen. Die Maßnahme soll bei nahezu allen Käsearten der EU greifen, einschließlich gefrorenem Quark. Frischkäse wurde wiederum ausgeschlossen, da er nicht für eine längere Lagerung geeignet ist. Die Beihilfesätze wurden auf 15,57 €/t an Fixkosten zuzüglich 0,40 € pro Tonne und Tag an Lagerkosten festgelegt. Weitere Konkretisierungen zum Käse, nämlich für welche Sorten die Lagerhaltung bezuschusst wird, sollen in den nächsten Tagen folgen. Die baltischen Staaten, die besonders stark vom russischen Importstopp betroffen sind, hatten sich mehrfach dafür ausgesprochen, auch Beihilfen für Frischkäse beantragen zu können.


Auf eine Gesamtsumme für die Beihilfezahlungen wollte sich die EU-Kommission noch nicht festlegen. Sie wies darauf hin, dass noch nicht genau absehbar sei, wie stark die Beihilfen in Anspruch genommen würden. Allerdings soll ein gewisser Betrag in den berichtigten EU-Haushaltsplan für 2015 einfließen. Dem Vernehmen nach könnten sich die Kosten auf 10 Mio. € bis 25 Mio. € belaufen.

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