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Enthornen nur noch mit Schmerz- und Beruhigungsmittel

Auf der Agrarminister-Konferenz (AMK) in der vergangenen Woche stand der Tierschutz im Fokus. Auf Antrag von Schleswig-Holstein haben die Minister einen besseren Schutz von Kälbern bei der Enthornung beschlossen.

Lesezeit: 1 Minuten

Auf der Agrarminister-Konferenz (AMK) in der vergangenen Woche stand der Tierschutz im Fokus. Auf Antrag von Schleswig-Holstein haben die Minister einen besseren Schutz von Kälbern bei der Enthornung beschlossen.


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Zukünftig soll nach §5 des Tierschutzgesetzes nicht nur die Gabe von Schmerzmitteln, sondern auch diejenige von Sedativa verpflichtend werden. Nach Angaben des Berliner Agrarressorts ist die Verabreichung des Beruhigungsmittels durch den Landwirt tierarzneimittelrechtlich zulässig, wenn das Beruhigungsmittel vorher vom Tierarzt für die Enthornung verordnet wurde.


Schleswig-Holsteins Agrarminister Robert Habeck nannte den Beschluss „ein gutes Signal für mehr Tierschutz in der Nutztierhaltung“ und kündigte an, nach abschließender Beratung am „Runden Tisch“ die Einführung der Sedierung per Erlass zu regeln. Auch seine hessische Amtskollegin und diesjährige AMK-Vorsitzende Priska Hinz  begrüßte die „schmerz- und stressfreie“ Kälberenthornung und berichtete, dass es in Hessen bereits vorbereitende Vereinbarungen, unter anderen mit den Tierärzten, gebe.

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