Hilfspaket Milch: Antrag bis zum 23. September stellen!
Inzwischen gibt es erste Details zum genauen Ablauf des zweiten EU-Hilfspaket in Höhe von 500 Mio. Euro. Vor allem das EU-Programm zur Milchmengenreduzierung ist relativ klar. Die nationalen Maßnahmen sind dagegen noch recht schwammig. Von Liquiditätshilfen bis Kleinerzeugerregelung ist dafür einiges im Gespräch.
IInzwischen gibt es erste Details zum genauen Ablauf des zweiten EU-Hilfspaket in Höhe von 500 Mio. Euro. Vor allem das EU-Programm zur Milchmengenreduzierung ist relativ klar. Die nationalen Maßnahmen sind dagegen noch recht schwammig. Von Liquiditätshilfen bis Kleinerzeugerregelung ist dafür einiges im Gespräch.
Details zur freiwilligen Milchmengenreduzierung auf EU-Ebene fest
150 Mio. Euro des EU-Hilfspakets fließen direkt in ein Programm zur Reduzierung der Milchmenge. Ziel ist es, die EU-Milchmenge um ca. 1,07 Mio. t zu senken. Dem Vernehmen nach soll das wie folgt gelingen:
Teilnehmen können Milcherzeuger, die bis Juli 2016 aktiv Milch produziert haben.
Sie müssen sich bei den zuständigen Länderbehörden melden, ob sie teilnehmen wollen und wie viel Kuhmilch sie im Referenzquartal erzeugt haben und wie viel weniger sie im Verringerungsquartal erzeugen wollen. Die Verringerungsprämie wird für max. 50 % der Milchlieferung im Referenzquartal gewährt. Andererseits müssen es mindestens 3.000 kg sein. Es gibt keine Sanktionen, wenn sie die Verringerung nicht erbringen.
Für die Antragsstellung gelten folgende Stichtage:- Bis 23.09.2016 für Oktober, November, Dezember- Bis 14.10.2016 für November, Dezember, Januar- Bis 11.11.2016 für Dezember, Januar, Februar- Bis 09.12.2016 für Januar, Februar, März
Milcherzeuger können sich zweimal melden, und zwar beim ersten und vierten Termin. Denn diese Zeiträume überschneiden sich nicht.
Die jeweils zuständigen Länderbehörden melden der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) die Antragsteller und die Gesamtverringerungsmenge. Die BLE fasst die Meldungen der Länder zusammen und meldet sie an die EU-Kommission. Die EU-Kommission ermittelt die insgesamt angebotene Gesamtverringerungsmenge in der EU. Ist diese höher als 1,07 Mio. t wird ein Kürzungskoeffizient festgelegt, der den antragstellenden Landwirten binnen fünf Tagen über die BLE und die zuständigen Landesstellen zurückgemeldet wird. Das gleiche gilt, wenn kein Kürzungskoeffizient erforderlich wird.
Spätestens 45 Tage nach Ablauf des Quartals mit verringerter Milchproduktion muss der teilnehmende Landwirt einen Zahlungsantrag stellen. In diesem muss er die verringerte Milchmenge nachweisen. Er bekommt nicht mehr vergütet, als er angemeldet hat. Geplant sind 14 Cent/kg weniger Milch. Wenn er die Milchmenge nicht so stark verringert hat wie angemeldet, kann die Verringerungsbeihilfe gekürzt werden. Bei 80 bis 100% der angemeldeten Verringerung wird die volle Prämie gezahlt, bei 50 bis 80 % das 0,8-fache (11,2 Cent/kg), bei 20 bis 50% das 0,5-fache (7 Cent/kg) und bei weniger als 20% entfällt die Prämie.
Wenn das Programm schon nach der ersten Antragsperiode finanziell ausgeschöpft ist, gibt es keinen weiteren Antragszeitraum.
Das Geld fließt im Jahr 2017.
Das Programm dürfte vor allem für Milcherzeuger interessant sein, die in den kommenden Monaten ohnehin aus der Milchproduktion aussteigen wollen. Sie sollten den ersten Antragszeitraum bis zum 23.09.2016 nutzen.
Gestaltung der ergänzenden Liquiditätshilfen noch offen
Die restlichen 350 Mio. Euro des Hilfspaket steckt Brüssel in die Stützung des Milchsektors. Deutschland erhält 58 Mio. Euro davon. Die Bundesregierung stockt den Betrag auf 116 Mio. Euro auf. Was mit diesem Geld genau passiert, ist allerdings noch relativ unklar und wird sich vermutlich erst in der weiteren politischen Diskussion klären. Auch der rechtliche Rahmen (Gesetz oder Verordnung) ist noch nicht geklärt. Aus Berlin ist aber bereits zu hören, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) eine "Liquiditätshilfe mit Mengendisziplin bevorzugt. Diese Maßnahme könnte so aussehen, dass alle Betriebe, die im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ihre Produktion verringern oder mindestens beibehalten, einen Zuschuss pro kg produzierte Milchmenge bekommen. In der weiteren politischen Diskussion könnte aber die Forderung kommen, dass der Zuschuss größer (gestaffelt) sein soll, wenn die Milchmenge stärker reduziert wird.
Bayern bringt Kleinerzeugerregelung ins Spiel
Bayern hat offenbar schon den Wunsch geäußert, das Geld nicht in die Mengendisziplin zu stecken, sondern damit die kleineren Milcherzeuger zu unterstützen. Deshalb wird es vermutlich keine Einigung vor der Agrarministerkonferenz im Herbst geben.
Geld fließt vermutlich erst 2017
Den Maßnahmen muss außerdem auf jeden Fall noch der Bundesrat zustimmen. Offen ist auch noch, ob die Milcherzeuger dieses Jahr noch eine Vorschuss-Zahlung erhalten oder ob das komplette Geld erst im Jahr 2017 fließt.
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IInzwischen gibt es erste Details zum genauen Ablauf des zweiten EU-Hilfspaket in Höhe von 500 Mio. Euro. Vor allem das EU-Programm zur Milchmengenreduzierung ist relativ klar. Die nationalen Maßnahmen sind dagegen noch recht schwammig. Von Liquiditätshilfen bis Kleinerzeugerregelung ist dafür einiges im Gespräch.
Details zur freiwilligen Milchmengenreduzierung auf EU-Ebene fest
150 Mio. Euro des EU-Hilfspakets fließen direkt in ein Programm zur Reduzierung der Milchmenge. Ziel ist es, die EU-Milchmenge um ca. 1,07 Mio. t zu senken. Dem Vernehmen nach soll das wie folgt gelingen:
Teilnehmen können Milcherzeuger, die bis Juli 2016 aktiv Milch produziert haben.
Sie müssen sich bei den zuständigen Länderbehörden melden, ob sie teilnehmen wollen und wie viel Kuhmilch sie im Referenzquartal erzeugt haben und wie viel weniger sie im Verringerungsquartal erzeugen wollen. Die Verringerungsprämie wird für max. 50 % der Milchlieferung im Referenzquartal gewährt. Andererseits müssen es mindestens 3.000 kg sein. Es gibt keine Sanktionen, wenn sie die Verringerung nicht erbringen.
Für die Antragsstellung gelten folgende Stichtage:- Bis 23.09.2016 für Oktober, November, Dezember- Bis 14.10.2016 für November, Dezember, Januar- Bis 11.11.2016 für Dezember, Januar, Februar- Bis 09.12.2016 für Januar, Februar, März
Milcherzeuger können sich zweimal melden, und zwar beim ersten und vierten Termin. Denn diese Zeiträume überschneiden sich nicht.
Die jeweils zuständigen Länderbehörden melden der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) die Antragsteller und die Gesamtverringerungsmenge. Die BLE fasst die Meldungen der Länder zusammen und meldet sie an die EU-Kommission. Die EU-Kommission ermittelt die insgesamt angebotene Gesamtverringerungsmenge in der EU. Ist diese höher als 1,07 Mio. t wird ein Kürzungskoeffizient festgelegt, der den antragstellenden Landwirten binnen fünf Tagen über die BLE und die zuständigen Landesstellen zurückgemeldet wird. Das gleiche gilt, wenn kein Kürzungskoeffizient erforderlich wird.
Spätestens 45 Tage nach Ablauf des Quartals mit verringerter Milchproduktion muss der teilnehmende Landwirt einen Zahlungsantrag stellen. In diesem muss er die verringerte Milchmenge nachweisen. Er bekommt nicht mehr vergütet, als er angemeldet hat. Geplant sind 14 Cent/kg weniger Milch. Wenn er die Milchmenge nicht so stark verringert hat wie angemeldet, kann die Verringerungsbeihilfe gekürzt werden. Bei 80 bis 100% der angemeldeten Verringerung wird die volle Prämie gezahlt, bei 50 bis 80 % das 0,8-fache (11,2 Cent/kg), bei 20 bis 50% das 0,5-fache (7 Cent/kg) und bei weniger als 20% entfällt die Prämie.
Wenn das Programm schon nach der ersten Antragsperiode finanziell ausgeschöpft ist, gibt es keinen weiteren Antragszeitraum.
Das Geld fließt im Jahr 2017.
Das Programm dürfte vor allem für Milcherzeuger interessant sein, die in den kommenden Monaten ohnehin aus der Milchproduktion aussteigen wollen. Sie sollten den ersten Antragszeitraum bis zum 23.09.2016 nutzen.
Gestaltung der ergänzenden Liquiditätshilfen noch offen
Die restlichen 350 Mio. Euro des Hilfspaket steckt Brüssel in die Stützung des Milchsektors. Deutschland erhält 58 Mio. Euro davon. Die Bundesregierung stockt den Betrag auf 116 Mio. Euro auf. Was mit diesem Geld genau passiert, ist allerdings noch relativ unklar und wird sich vermutlich erst in der weiteren politischen Diskussion klären. Auch der rechtliche Rahmen (Gesetz oder Verordnung) ist noch nicht geklärt. Aus Berlin ist aber bereits zu hören, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) eine "Liquiditätshilfe mit Mengendisziplin bevorzugt. Diese Maßnahme könnte so aussehen, dass alle Betriebe, die im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ihre Produktion verringern oder mindestens beibehalten, einen Zuschuss pro kg produzierte Milchmenge bekommen. In der weiteren politischen Diskussion könnte aber die Forderung kommen, dass der Zuschuss größer (gestaffelt) sein soll, wenn die Milchmenge stärker reduziert wird.
Bayern bringt Kleinerzeugerregelung ins Spiel
Bayern hat offenbar schon den Wunsch geäußert, das Geld nicht in die Mengendisziplin zu stecken, sondern damit die kleineren Milcherzeuger zu unterstützen. Deshalb wird es vermutlich keine Einigung vor der Agrarministerkonferenz im Herbst geben.
Geld fließt vermutlich erst 2017
Den Maßnahmen muss außerdem auf jeden Fall noch der Bundesrat zustimmen. Offen ist auch noch, ob die Milcherzeuger dieses Jahr noch eine Vorschuss-Zahlung erhalten oder ob das komplette Geld erst im Jahr 2017 fließt.