Die Blauzungenkrankheit ist wieder auf dem Vormarsch. Eine vorbeugende Schutzimpfung soll dagegen schützen. Das Land Baden-Württemberg ruft zur freiwilligen Schutzimpfung auf. Die Kosten übernimmt die Tierseuchenkasse.
Aktuell droht die Einschleppung des Blauzungenvirus (BTV) Serotyp 8 aus Frankreich. Das Bundesforschungsinstitut für Tierkrankheiten stuft das Risiko als hoch ein. Eine hohe Erkrankungsrate bei den empfänglichen Tieren sei daher insbesondere an der Grenze zu Frankreich zu befürchten, erklärt das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg.
Tiergesundheitsexpertinnen und -experten von Bund und Ländern raten daher zu einer freiwilligen vorbeugenden Schutzimpfung von Rindern, Schafen und Ziegen. Tierhalterinnen und Tierhalter, die ihre Tiere freiwillig gegen die Blauzungenkrankheit impfen lassen wollen, sollen dies ihren Tierärzten bis spätestens 11. März 2016 mitteilen. Diese Informationen werden von der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg für die Bestellung der erforderlichen Impfstoffe benötigt.
Ab April 2016 soll die Impfung möglich sein. Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg wird die Impfstoffkosten einer freiwilligen Impfung vollständig erstatten. Die Tierhalterinnen und Tierhalter tragen die Kosten für die Durchführung der Impfung. Damit die geimpften Tiere einen wirksamen Impfschutz erhalten, sind sie mit den zur Verfügung stehenden Impfstoffen zweimal im Abstand von 3 Wochen zu impfen.
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