In Bayern sind jetzt erste Lösungen in Sicht, wie künftig die hohe Fehlerquote und die Meldelücken in der Antibiotika-Datenbank behoben werden können.
Nach einem Fachgespräch des Bayerischen Bauernverbandes und der Ringgemeinschaft Bayern mit Vertretern des Verbraucherschutz-Ministeriums soll die Datenbasis bereits für den derzeit laufenden Meldezeitraum (bis 14.7.) bereinigt und in den folgenden Punkten verbessert werden:
- Die Meldepflicht wird künftig in HIT angezeigt und muss vom Tierhalter aktiviert werden. Bisher war die Angabe als „meldepflichtig“ ohne eine Angabe zu Antibiotika-Verabreichungen eine mögliche Fehlerquelle.
- Fressererzeuger sollen künftig probeweise als gesonderte Gruppierung ausgewertet werden, wenn sie sich als solche in der bei HIT vorhandenen Rubrik eintragen. Damit besteht nicht mehr wie bisher die Gefahr, dass sie allein schon durch die mehrmaligen Kälberumtriebe im Jahr und die dadurch notwendigen Einstallbehandlungen automatisch über Kennzahl 2 eingestuft werden.
- Klargestellt wurde im Rahmen des Fachgesprächs, dass die Eingruppierung über Kennzahl 2 keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit darstellt, es drohen daraus auch keine Betriebsschließungen. Allerdings müssten betroffene Betriebe die Maßnahmenpläne abarbeiten. Der Bayerische Bauernverband will sich weiterhin für eine deutliche Vereinfachung dieser Pläne einsetzen.
- Für Mastrinder-Betriebe wurden die Maßnahmenpläne in Bayern zurzeit aber ausgesetzt, wenn ein Betrieb aufgrund weniger Antibiotika-Behandlungen bereits über Kennzahl 2 liegt.
- Die Verwendung der Handlungsempfehlungen bzw. Stallprotokolle ist freiwillig.
- Meldung von Tierbewegungen, Antibiotika-Einsatz nicht
- Keine Tierbewegungs-Meldung, keine Antibiotika-Anwendung
- Keine Tierbewegungs-Meldung, aber Antibiotika-Anwendung.