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MIV: Hilfsprogramme greifen erst, nachdem die Preise wieder steigen

Anlässlich seiner Jahrestagung hat der Milchindustrie-Verband (MIV) auch die aktuelle agrarpolitische Situation beleuchtet. Mit dabei war Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt.

Lesezeit: 3 Minuten

Anlässlich seiner Jahrestagung hat der Milchindustrie-Verband (MIV) auch die aktuelle agrarpolitische Situation beleuchtet. „Die klassischen Elemente der Milchmarktordnung hatten den Milchmarkt am unteren Ende stabilisiert“, erläutert der Vorsitzende des MIV Peter Stahl.


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Dafür gebe es mehrere Gründe: Ankäufe von Magermilchpulver in die EU-Intervention, mengenmäßig ordentliche Absatzmengen verbunden mit einer nahezu europaweiten rückläufigen Milchanlieferung in Folge schlechter Milchpreise. Dieses führte letztendlich zum bereits lange notwendigen Preisanstieg. „Eines ist hier aber ganz deutlich geworden und wir hatten es auch nicht anders erwartet: Angebot und Nachfrage regulieren den Markt und den Milchpreis – entweder durch mehr Nachfrage oder weniger Rohstoffangebot. Dies geschah ursächlich nicht allein in Deutschland, sondern durch die Vernetzungen mit dem internationalen Marktgefüge“.



Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt führte in seiner Rede auf der Vortragsveranstaltung aus: „Die Milchindustrie in Deutschland ist der Garant für hochwertige Produkte. Gerade im Ausland haben deutsche Milchprodukte einen exzellenten Ruf. Auch im heimischen Markt bietet die Marktausrichtung großes Potential: Die Nachfrage des Verbrauchers wird zunehmend differenzierter, die Kaufentscheidung bewusster getroffen. Starke Marken, Regionalität und Tierwohlprodukte bieten die Chance auf eine höhere Wertschöpfung. Davon müssen aber auch die Erzeuger profitieren. Wir müssen bei den Lieferbeziehungen und in der Risikoverteilung entlang der Wertschöpfungskette zu weiteren Fortschritten kommen. Ich werde die Branche bei diesen Bemühungen weiter unterstützen.“



Der Verband selber schaut mit Sorge auf die neuen Politikelemente aus Brüssel. Milcherzeuger können EU-weit eine Prämie erhalten, wenn sie ihre Produktion im letzten Quartal 2016 einschränken. Zusätzlich läuft die Planung für ein nationales Programm mit ähnlichem Ziel. Die Umsetzung wird aber erst 2017 erfolgen. Damit greifen allerdings beide Programme erst, nachdem der Markt bereits ganz ohne Politik reagiert hat und die Preise ansteigen, schreibt der MIV in einer Mitteilung. Zudem kritisiert der Vebamd, dass solche Einzelmaßnahmen ggf. nicht diejenigen Milcherzeuger unterstützen, die langfristig Milch produzieren wollen und sich somit keine nachhaltige Wirkung entfaltet. „Derjenige, der heute eine Prämie zur Mengenreduktion erhält, kann morgen ganz aufhören oder wieder loslegen, macht das Sinn?“, fragt der Vorsitzende.



Für die weitere Zukunft bereitet sich die Milchbranche bereits jetzt auf die Reform 2020 vor. Brüssel arbeitet derzeit in vielen Arbeitsgruppen an Entwürfen. Im Vordergrund dürften Budgeteinsparungen stehen, die auch zu Lasten der Direktzahlungen an die Milcherzeuger gehen. Die Politik „der zweiten Säule“ wird wohl eine Stärkung erfahren. „Hoffentlich wird dieses Geld dann vernünftig ausgegeben und eine nachhaltige Wirkung erzielt im Sinne der Milcherzeuger und des ländlichen Raumes. Was die Milchbranche nicht gebrauchen kann, sind überzogene Forderungen und Bürokratiemonster“, erläutert der Verbandschef.



Nachhaltig nach Einschätzung des MIV wird die Bundesregierung die Milcherzeuger auf der Steuerseite unterstützen. Landwirte dürfen in Zukunft Ihre Steuerschuld über drei Jahre saldieren. Ein guter, wenn auch nicht ganz neuer Vorschlag als richtige Antwort auf volatile Märkte in der Zukunft, meint der Verband.



Als wenig zielführend sieht der MIV Pläne zur Etablierung neuer Umlagesysteme. Eine Stärkung der Öffentlichkeitsarbeit sei sicherlich wichtig, Zwangsabgaben etc. lehnt die Branche jedoch ab. Auch Eingriffe in die Vertragshoheit zwischen Molkerei und Milcherzeuger seien nicht hilfreich. Peter Stahl: „Wir bedanken uns ausdrücklich für die klare Unterstützung von Bundesminister Schmidt, dass Verträge alleinige Angelegenheit zwischen den beiden Vertragsparteien sind“.

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