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Mehr K.o.-Kriterien in QM-Checkliste

Das bisherige QM-System wurde in ein selbstständiges Zertifizierungssystem, das ab 1. Januar gilt, überführt. Dabei wurden die K.o.

Lesezeit: 2 Minuten

Das bisherige QM-System wurde in ein selbstständiges Zertifizierungssystem, das ab 1. Januar gilt, überführt. Dabei wurden die K.o.-Kriterien der bestehenden QM-Checkliste um zehn weitere Punkte ergänzt:

  • Kühe, von denen Milch als Lebensmittel gewonnen wird, weisen keine erkennbaren Anzeichen an Störung des allgemeinen Gesundheitszustandes auf und leiden nicht an Krankheiten der Geschlechtsorgane mit Ausfluss, Magen-Darm-Krankheiten mit Durchfall und Fieber oder einer erkennbaren Entzündung des Euters oder der Haut des Euters.
  • Kühe, von denen Milch als Lebensmittel gewonnen wird, haben keine Wunden am Euter, die die Milch verunreinigen könnten.
  • Werden Zitzenbäder oder –sprays mit biozider Wirkung eingesetzt, dürfen diese nur nach Richtlinie 98/8 EG zugelassen sein.
  • Die ersten Milchstrahlen aus jeder Zitze werden gesondert gemolken, um sich durch Prüfen des Aussehens von der einwandfreien Beschaffenheit der Milch von jedem Tier zu überzeugen (Vorgemelksprüfung)
  • Kühe, die keine einwandfreie Milch geben, werden gesondert gemolken und ihre Milch nicht für den menschlichen Verzehr abgegeben.
  • Wird die Milch innerhalb von zwei Stunden nach dem Melken verarbeitet, wird sie bei täglicher Abgabe auf nicht mehr als +8 °C gekühlt, bei nicht täglicher Abgabe auf nicht mehr als +6 °C.
  • Die Milch behandelter Kühe wird erst nach Ablauf der Wartezeit abgeliefert. Die Nutzung von Hemmstofftests wird empfohlen.
  • Es ist sichergestellt, dass die Milch behandelter Kühe getrennt abgeführt wird.
  • Es dürfen im Rahmen von Schadstoff- und Rückstandsuntersuchungen von Molkereien und amtlichen Stellen im Sinne der Kontaminantenverordnung keine Höchstwertüberschreitungen bei der Rohmilchuntersuchung festgestellt worden sein und daraus resultierenden Lieferverbote bestehen.
  • Rohmilch stammt von Tieren, denen keine nicht zugelassenen Stoffe der Erzeugnisse im Sinne der Richtlinie 96/23/EG verabreicht wurde.

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