Sachsens Landwirtschaftsminister Thomas Schmidt vesendet einen Brief mit 25 Vorschlägen zur Krise auf den Märkten an Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt. Zuvor hat er laut Ministeriumsangaben bei mehreren Gesprächen mit Milcherzeugern, Erzeugerverbänden und Molkereien über Wege aus der Krise beraten.
Im Folgenden lesen Sie die Vorschläge von Landesminister Schmidt für Maßnahmen zur Unterstützung der von der Marktpreiskrise betroffenen Landwírte:
Maßnahmen auf EU-Ebene:
1. Auflegung eines zweiten EU-Hilfspaketes, Restmittel des ersten, bisher nicht aupgeschöpften Paketes können mit eingesetzt werden,
2. deutliche Anhebung der De-Minimis-Obergrenzen für Landwirte, schnelle Genehmigung staatlicher LiquiditätshilfeJBürgschaftsprogramme,
3. Verzicht auf Rückforderung von EU-Fördermitteln innerhalb der Zweckbindungsfrist bei vollständiger Stilllegung/Umnutzung gefórderter Stallbauten,
Maßnahmen auf Bundesebene:
4. Einrichtung eines ,,Milchfonds", in den Handel und Molkereien einzahlen und aus dem betroffene Landwirte Geld bekommen,
5. Unterstützung von Branchenorganisationen, u. a. bei Marketing- und Exportmaßnahmen,
6. Liquiditätshilfen ín Form von zinsgünstigen/zinsfreien Darlehen mit Bürgschaften und Zuschüssen,
7. Verzícht auf Rückforderung von Fördermitteln des Bundes (GAK-Mittel) innerhalb der Zweckbindungsfrist bei vollständiger Stilllegung/Umnutzung geförderter Stallbauten,
8. Verstetigung des Zuschusses an die agrarsozialen Versicherungssysteme, Gasölbeihilfe auf gleichem Niveau halten,
10. Maßnahmen zur weiteren Steuerglättung,
11. Einführung einer steuerlich begünstigten Risikoausgleichsrücklage oder eines allgemein gültigen mehrjährigen Glättungszeitraums,
12. Überprüfung der geltenden Thesaurierungsregelungen,
13. Aufnahme zusätzlicher Versicherungsrisiken wie zum Beispiel Dürre als Bestandteile einer steuerermäßigten Mehrgefahrenversicherung,
14. Einführung einer Vorruhestandsregelung für ausstiegswillige Landwirte sowie eine auf Landwirtschaft angepasste Kurzarbeiterregelung,
15. Schaffung einer EEG-Anschlussregelung für die landwirtschaftliche Biogasezeugung,
16. Hilfen bei der Tilgungsaussetzung von Darlehen, z. B. durch Bürgschaften, damit keine Ratingabstufung eintritt,
17. Anpassung des Agrarmarktstrukturgesetzes, um EU-Maßnahmen zu freiwilligen Vereinbarungen
über eine Milch-Mengensteuerung für sechs Monate in Deutschland umsetzen zu können,
Maßnahmen des Freistaates Sachsen:
18. Sicherstellung, dass Direktzahlungen jeweils bis zum 31.12. des laufenden Jahres ausgezahlt werden,
19. Förderung des Zusammenschlusses von Erzeugerorganisationen in Ezeugervereinigungen
im Rahmen der SMUL-Richtlinie MSV/2015,
20. Stundung der Pachtzinsen von existenzgefährdeten Landwirten, sofern Freistaat
Sachsen Eigentümer und Verpächter der landwirtschaftlichen Flächen ist,
21. Verzicht auf Rückforderung von landeseigenen Fördermitteln innerhalb der Zweckbindungsfrist
bei vollständiger Stilllegung/Umnutzung geförderter Stallbauten,
22. Prüfung von Modellen des (Flächen-)Verkaufs und der Rückpacht mit Rückkaufsoption
zur Liquiditätssicherung,
23. Prüfung der Aufnahme der Landwíñschaft in das Landesbürgschafts- und Beteiligungsprogramm,
24. unkomplizierte Absenkung der Einkommenssteuer-Vorauszahlung,
25. Qualífizierung privater Berater
Hintergrund:
Sachsen schlägt einen Milchfonds vor (27.5.2016)