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Milch-Lieferverträge: Fünf Verbände reden Klartext

Die dramatisch sinkenden Milchpreise und die unsichere Zukunft der Milcherzeuger bringt sie zu gemeinsamen Gesprächen an den runden Tisch: Fünf Verbände der deutschen Land- und Milchwirtschaft diskutierten am Montag in Berlin über künftige Lieferbeziehungen zwischen Milcherzeugern und Molkereien.

Lesezeit: 4 Minuten

Die dramatisch sinkenden Milchpreise und die unsichere  Zukunft der Milcherzeuger bringt sie zu gemeinsamen Gesprächen an den runden Tisch: Fünf Verbände der deutschen Land- und Milchwirtschaft, die sich ansonsten nicht immer wohlgesonnen sind, diskutierten am Montag in Berlin über künftige Lieferbeziehungen zwischen Milcherzeugern und Molkereien in freien Märkten nach dem Ende der Quotenregelung. Nur die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) war nicht erschienen.

 

Eingeladen hatte das MilchBoard, eine bundesweite Erzeugergemeinschaft, die sich als Interessenvertretung für Milcherzeuger sieht, aber nicht aktiv mit Milch handelt. Ihr Vorsitzender Peter Guhl, im Personalunion auch Vorsitzender der aktiven Milcherzeugergemeinschaft Nordpool, schilderte die dramatische Marktlage bei der Milch und beklagte, dass die Bauern alleine das volle Marktrisiko tragen, während einzelne Molkereien und der Lebensmittelhandel weiterhin gute Gewinne machen.

 

Er forderte deshalb flächendeckend verbindliche Milch-Lieferverträge zwischen Milcherzeugern und Molkereien, in denen die Vertragslaufzeit, die Milchmenge, die Qualität und der Preis im Voraus verbindlich festgelegt werden. Dieses Vertragssystem könnte zu einem Marktgleichgewicht bei der Milch führen, Marktstörungen vermeiden und staatliche Markteingriffe auf Krisenfälle beschränken, hofft Guhl. Denn dann würde nur noch Milch produziert, die zu guten Preisen am Markt abgesetzt werden kann.

 

Auch Jürgen Meenken vom Deutschen Bauernbund forderte ein Umdenken beim Milchhandel. Die Erzeuger müssten die Milch aktiv an die Molkereien verkaufen, zu einem vorher bekannten Preis. Auch Wachstumsschritte auf den Höfen müssten vertraglich abgesichert werden. Die Molkereien müssten bereits vor dem Stallbau informiert sein, damit sie sich um die Vermarktung der zusätzlichen Menge zu einem ordentlichen Preis kümmern könnten.

 

Für Romuald Schaber vom Bundesverband deutscher Milchviehhalter (BDM) besteht Handlungsbedarf auf europäischer Ebene. Es dürfe nicht sein, dass die Erzeuger in Deutschland die Menge reduzierten, aber die Betriebe in den Nachbarländern ihre Produktion fleißig ausdehnten. Bei der Neugestaltung der Lieferbeziehungen zwischen Milcherzeugern und Molkereien dürfe es keine Denkverbote geben.

 

Heinrich Schmidt vom Deutschen Raiffeisenverband (DRV) sieht bei den Genossenschaften wenig Änderungsbedarf. Jeder Vorschlag werde in den Unternehmen diskutiert und beschlossen. Weitergehende Wünsche kämen oft nicht von den Mitgliedern der Genossenschaften, sondern würden von außen an die Unternehmen herangetragen.

 

Gesetzesänderungen seien nicht erforderlich, denn im heute gültigen Gesetzesrahmen seien viele Änderungen möglich. So könne man über die Verkürzung der Kündigungsfristen reden, über die Zahlung von Dividenden, über ein Zwei-Preis-System und über die Preisabsicherung an Warenterminbörsen. Bei jeder Neuordnung sollte aber beachtet werden, dass die kleinen Betriebe nicht hinten herunterfallen.

 

Auch Eckhard Heuser vom Milchindustrie-Verband (MIV) sieht bei den Lieferbeziehungen wenig Handlungsbedarf. Es gebe einen breiten Rechtsrahmen und einen weiten Gestaltungsraum. Wesentlich dramatischer für die Milcherzeuger und Molkereien seien das drohende Verbot der Anbindehaltung, der sich abzeichnende weltweite Freihandel und die immer noch weitergehenden Fusionen im deutschen Lebensmittelhandel.

 

Ludwig Börger vom Deutschen Bauernverband (DBV) warnte vor möglichen negativen Auswirkungen einer Vertragslandwirtschaft wie im Geflügelsektor. Bei einem Vertragsablauf in einer schwierigen Marktlage könnte es für die Milcherzeuger schwierig werden, einen neuen Abnehmer zu finden. Aus seiner Sicht gibt es im In- und Ausland bereits neue Modelle der Mengen- und Preisfindung, die aber die Andienungs- und Abnahmepflicht nicht infrage stellen würden. Berücksichtigt werden müsste allerdings, dass sie nicht überall hinpassen. So scheint die Vertragslandwirtschaft für große Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern durchaus eine Option zu sein. Für kleinere Betriebe mit weniger Marktmacht, wie zum Beispiel im Allgäu, könne die Vertragslandwirtschaft jedoch kein Allheilmittel sein.

 

Zum Abschluss der Veranstaltung wurde ein gemeinsames Positionspapier diskutiert und formuliert. Der Dialog zwischen den Verbänden soll fortgesetzt werden.

 

Als positives Fazit der Veranstaltung ist festzuhalten: Die Verbände der deutschen Land- und Milchwirtschaft reden wieder konstruktiv miteinander – und sie reden auch Klartext. Doch sie vertreten noch sehr unterschiedliche Positionen und finden deshalb noch keine gemeinsamen Lösungen.

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