Seit dem 01.07.2014 müssen Landwirte die Verwendung von Antibiotika lückenlos in der HI-Tier-Datenbank (Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere) festhalten.
Das 16. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetztes soll dazu beitragen, den Antibiotikaeinsatz zu reduzieren und die Gefahr der Entstehung und Ausbreitung antibiotika-resistenter Bakterien möglichst gering halten. Dies kann entweder durch den Tierhalter selbst, den Tierarzt oder die QS GmbH erfolgen. Ob die Daten kontinuierlich oder als Sammelmeldung am Ende jeden Halbjahres eingegeben werden, kann der Landwirt laut dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrein-Westfalen (LANUV) frei entscheiden.
Des Weiteren mussten Nutztierhalter bis zum 30.06.2014 die Tierart, Art der Nutzung und Bestandsgröße mit Namen, Anschrift und Registriernummer nach der Viehverkehrsordnung melden.
Die ersten Auswertungen erscheinen nach dem Ende des ersten Erhebungszeitraumes Anfang 2015.
Die Meldepflicht gilt für folgende Betriebe:
Mastrinder- und kälber: >20
Mastschweine- und ferkel: >250
Masthühner: >10.000
Mastputen: >1000