Die bayerischen Molkereien müssen möglicherweise rund 0,75 Cent/kg Milch an Fördergeldern zurückzahlen. Das geht aus einem Schreiben des Genossenschaftsverbandes Bayern an die bayerischen Molkereigenossenschaften hervor.
In Bayern wird auf angelieferte Rohmilch eine Umlage erhoben, aus der bis Ende letzten Jahres die Landesvereinigung der Bayerischen Milchwirtschaft und milchwirtschaftliche Einrichtungen, Institutionen und Projekte finanziell gefördert wurden. Ein Teil der Mittel wurde zur Teilfinanzierung der Milchgüteuntersuchung verwendet ( sogenannte parafiskalische Mittel: ca. 0,04 ct/kg im Durchschnitt der letzten zehn Jahre).
Daneben wurden die Kosten der Milchgüteuntersuchung durch staatliche Mittel nach dem Bayerischen Agrarwirtschaftsgesetz bzw. Landwirtschaftsförderungsgesetz getragen (sogenannte fiskalische Mittel: ca. 0,035 ct/kg im Durchschnitt der letzten zehn Jahre).
Die EU-Kommission hat Mitte 2012 ein vorläufiges Beihilfte-Prüfverfahren eingeleitet. Deshalb wurde die Finanzierung des Milchprüfrings Bayern und d er Milchgüteuntersuchung zum 1. Januar 2013 neu geregelt.
Nun will die EU-Kommission offensichtlich ein formelles Beihilfe-Hauptprüfverfahren einleiten. Dabei besteht die Gefahr einer grundsätzlichen Rückforderung von nicht rechtskonformen Beihilfen bis zu zehn Jahren. Der Genossenschaftsverband schließt deshalb nicht aus, dass Rückforderungen für zehn Jahre in Höhe von ca. 0 ,75 ct/kg (0,35 + 0,40ct/kg) auf die Molkereien zukommen.