Ein Kälbermäster aus Delbrück klagt wegen einer Ordnungsverfügung gegen den Landkreis Paderborn. Diese verbietet ihm seine 600 Mastkälber auf „Bongossi-Spaltenböden“ zu halten. Die Tiere müssen laut EU-Bestimmungen und Nutztierhaltungsverordnung auf rutschfesten und trittsicheren Böden gehalten werden und ein trockener Liegebereich muss vorhanden sein.
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Ein Kälbermäster aus Delbrück klagt wegen einer Ordnungsverfügung gegen den Landkreis Paderborn. Diese verbietet ihm seine 600 Mastkälber auf „Bongossi-Spaltenböden“ zu halten.
Die Tiere müssen laut EU-Bestimmungen und Nutztierhaltungsverordnung auf rutschfesten und trittsicheren Böden gehalten werden und ein trockener Liegebereich muss vorhanden sein. Laut Paderborner Kreisveterinäramt sei das mit dieser Art von Böden nicht gewährleistet. Der zuständige Kreisveterinär Dr. Ralf Lang beschreibt diese Haltungsform zudem als „nicht annähernd artgerecht“.
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