Zur Stärkung der heimischen Erzeuger hat die spanische Regierung beschlossen, dass jeder Milchverkauf zwischen dem Landwirt und seinem Vertragspartner schriftlich geregelt werden muss. Unter anderem regelt der Vertrag die Abnahmemenge und den Preis. Die Regelung gilt ab Mitte dieser Woche.
Die Vertragsverhandlungen können von den Produzentenvereinigungen geführt werden, die im Auftrag der Landwirte handeln. Vertragspartner soll aber der jeweilige Landwirt sein. Die Vertragslaufzeit beträgt regulär mindestens ein Jahr. Landwirt und Abnehmer sollen diese Frist jedoch in gegenseitigem Einvernehmen kürzen können. Die Neuregelung soll die Wertschöpfungskette Milch vergrößern und die Marktmacht der Landwirte verbessern. Der Sektor sei äußerst klein strukturiert und stehe aufgrund der Verderblichkeit von Milch unter einem hohen Absatzdruck. Nach Einschätzung der Vereinigung der spanischen Milcherzeuger (Organización de Productores de Leche - OPL) wird die Pflicht zur vertraglichen Vereinbarung allerdings nicht zu ausreichenden Milchpreisen führen. Der Landwirtschaftsverband UPA stellte besorgt fest, dass die verarbeitende Industrie die Verträge dazu nutzen könnte, langfristig niedrige Preise festzusetzen. (AgE)