Der Kaltbrand bei Rindern unterliegt dem Verbot nach dem Tierschutzgesetz (§ 6 Abs. 1, Verbot der Gewebszerstörung) und ist damit ein Verstoß Cross-Compliance-Relevanz, teilt Dr. Norbert Heising vom Zweckverband Veterinäramt Jade Weser mit. Das niedersächsische Landwirtschaftsminiterium habe das verbot erlassen. "Bisher haben wir dies ja bei unseren CC-Kontrollen nicht berücksichtigt, wir werden es aber zukünftig tun müssen", schreibt der Tierarzt. Der Kaltbrand, sofern er noch durchgeführt werde, muss zukünftig unterbleiben.
${intro}