Zukünftig ist in der EU nur noch eine konventionelle Ohrmarke für Rinder Pflicht, die zweite Marke muss dann durch eine elektronische Kennzeichnung ersetzt werden. Diese freiwillige Neuregelung der Rinderkennzeichnung hat das Europäische Parlament jetzt verabschiedet. Deutschland will aber beim alten System ohne elektronische Kennzeichnung bleiben.
Das Parlament hat zunächst entschieden nur eine konventionelle durch eine elektronische Kennzeichnung zu ersetzen, da es bisher nur wenig Erfahrung zur elektronischen Erfassung bei Rindern gebe, so CDU-Agrarexpertin Elisabeth Jeggle. Zudem wolle man den Landwirten die Möglichkeit geben, sich mit dem System vertraut zu machen.
Die Neuregelung gilt jedoch nicht verpflichtend: Die Mitgliedsstaaten können selber entscheiden, ob sie die Neuregelung umsetzten oder am alten System mit zwei konventionellen Ohrmarken festhalten. Deutschland hat sich in den Verhandlungen gegen eine Neuregelungen ausgesprochen. Es ist daher sehr wahrscheinlich, dass Deutschland weiterhin bei zwei konventionellen Ohrmarken bleiben wird.