Ab 1. September 2013 versendet der Landeskontrollverband (LKV) Nordrhein-Westfalen keine Rinderpässe mehr ohne BVD-Status. Für BVD-ΙΙ-positiv eingestufte Betriebe gilt dies bereits seit April 2013.
Rund 5% der gehandelten Rinder hatten bisher keine nachweisliche BVD-Untersuchung. Grund hierfür sei, dass einige Landwirte warten bis sie ihre Tiere, meist Bullenkälber von etwa 14 Tagen, in andere Mitgliedsstaaten verkauft haben. Demnächst ist das nicht mehr möglich. Zukünftig wird ein Pass erst ausgestellt, wenn die Ohrstanzmarken und die Eintragung vorliegen.
Deshalb sollte ein Landwirt direkt nach der Geburt die Ohrstanzproben nehmen und unmittelbar zur Untersuchung ins Labor schicken, sodass ein Ergebnis zeitnah vorliegt und ggf. eine Nachbeprobung vorgenommen werden kann. Eine Sonderregelung werde es nicht geben, sagt Dr. Rudolf Schmidt vom LKV NRW im Wochenblatt Westfalen-Lippe.
Für Tiere aus anderen Bundesländern können Ersatzpässe angefordert werden, sofern deren BVD-Status in der HIT-Datenbank geklärt ist. Vorerst gilt diese Verfahrensänderung nur in NRW.