Rindfleisch darf auf den Schlachthöfen in der Europäischen Union zur bald Keimverminderung mit Milchsäure behandelt werden. Eine entsprechende EU-Verordnung tritt am 24. Februar in Kraft. Bisher durfte zur Reinigung von Schlachtkörpern neben Trinkwasser nur ausdrücklich genehmigte Stoffe eingesetzt werden.
Die EU-Kommission hält es nach einem Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)für erwiesen, dass Milchsäure eine mögliche mikrobiologische Verunreinigung des Fleisches signifikant verringern kann, ohne dabei der Gesundheit der Verbraucher, der Umwelt oder dem Fleisch selbst zu schaden.
Die Nutzung wird jedoch auf Schlachtkörper, Schlachtkörperhälften oder -viertel im Schlachthof begrenzt. Ferner darf Milchsäure kein Ersatz für schlechte Hygiene sein.
Der jetzt erfolgte Schritt ist vor allem ein Zugeständnis an die Vereinigten Staaten. Washington hatte im Rahmen der Ausweitung des EU-Importkontingents für ohne Masthormone erschlachtetes Qualitätsrindfleisch auf die Erlaubnis gedrängt. In den USA ist der Einsatz von Milchsäure gängige Praxis; behandelte Ware durfte bislang nicht in die EU exportiert werden. (AgE)