Die Rinderbestände in Schleswig-Holstein sollen bis 2017 frei von Infektionen mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 (BHV-1) sein. Deshalb leitet das Land nächstes Jahr die Schlussphase des Sanierungsverfahrens ein.
Die anzeigenpflichtige Tierseuche verursacht bei Kühen Erkrankungen der oberen Luftwege oder auch Entzündungen im Geschlechtstrakt mit möglichen Fruchtbarkeitsstörungen. Ein infiziertes Rind bleibt lebenslanger Träger des Virus.
Nur ein Freiheits-Status eines Landes erlaubt den uneingeschränkten Handel mit Zucht- und Nutzvieh in Deutschland und den BHV-1 freien Mitgliedsstaaten der EU. Ende diesen Jahres sind in Schleswig-Holstein insgesamt nur 86% aller Milchvieh- und Mutterkuhbetriebe BHV-1 frei. Damit steht das Land bundesweit an letzter Stelle.
Um ebenfalls den Freiheitsstatus zu erreichen, plant Schleswig-Holstein 2014 die BHV-1 Landesverordnung zu ändern. Demzufolge dürfen infizierte Tiere nicht mehr auf die Weide und ebenso nicht mehr eingestallt, geimpft und belegt werden. Des Weiteren müssen letzte Virusträger in den Betrieben gemerzt werden.
Der Tierseuchenfonds wird eine Beihilfe einrichten, um betroffene Betriebe bei der Sanierung zu unterstützen.