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Bald keine Ferkelschutzkörbe mehr in Österreich?

Ein Entwurf des Wiener Gesundheitsministeriums zur Tierhaltungsverordnung, der ein Verbot der Kastenstandhaltung von Zuchtsauen während der Geburt und in der Säugezeit vorsieht, bringt Österreichs Schweinebauern derzeit massiv auf die Barrikaden. Bei einer eigens zu diesem Thema einberufenen Versammlung des Verbandes Österreichischer Schweinezüchter (VÖS) am vergangenen Mittwoch in Wieselburg

Lesezeit: 3 Minuten

Ein Entwurf des Wiener Gesundheitsministeriums zur Tierhaltungsverordnung, der ein Verbot der Kastenstandhaltung von Zuchtsauen während der Geburt und in der Säugezeit vorsieht, bringt Österreichs Schweinebauern derzeit massiv auf die Barrikaden. Bei einer eigens zu diesem Thema einberufenen Versammlung des Verbandes Österreichischer Schweinezüchter (VÖS) am vergangenen Mittwoch in Wieselburg wurde der Vorstand von rund 1.200 Schweinehaltern bevollmächtigt, wenn nötig auch „härtere Protestmaßnahmen“ gegen die geplante Gesetzesverordnung zu ergreifen.

 

Den Schweinehaltern stößt sauer auf, dass der für Tierschutz zuständige Gesundheitsminister Alois Stöger bislang noch kein einziges Gespräch mit Vertretern der Schweinebranche gesucht hat. In dem Entwurf fordert das Gesundheitsministerium Abferkelbuchten von mindestens 5,5 qm Fläche sowie die Verpflichtung zur Gruppenhaltung nach dem Decken. Das würde den Totalumbau vieler Ställe nach sich ziehen. Berechnungen der steirischen Erzeugergemeinschaft Styriabrid, in die notwendige Umbauarbeiten, der vermehrte Platzbedarf und die höheren Erdrückungsverluste einbezogen wurden, kommen auf 20 € bis 25 € Mehrkosten pro Ferkel.

 

Nach Ansicht von VÖS-Obmann Walter Lederhilger würde die Eigenproduktion von Ferkeln in Österreich aufgrund der überzogenen Tierschutzmaßnahmen um rund die Hälfte absinken. Besonders aufgebracht sind die VÖS-Mitglieder über die Tatsache, dass das aktuell gültige Gesetz erst 2005 von allen vier damaligen Parlamentsparteien abgesegnet wurde. Seither habe die Hälfte aller Schweinehalter ihre Stallungen nach den bisherigen Erfordernissen der Gruppenhaltung umgebaut und dafür etwa 200 Mio. € investiert, monierte Lederhilger. Wenn nun diese Ställe noch vor Ende der kalkulierten Abschreibungszeit nicht mehr rechtens seien, könne das von den Betrieben finanziell nicht verkraftet werden. Zudem gebe es für die VÖS vorerst auch kein praxistaugliches Alternativsystem zur Kastenstandhaltung von Muttersauen, stellte der Verbandschef klar.

 

Betont kämpferisch zeigte sich der Präsident des Österreichischen Bauernbundes (ÖBB), Fritz Grillitsch. Die heimischen Schweinebauern brauchten eine praxistaugliche Weiterentwicklung des Tierschutzes und keine ruinösen Auflagen, die Österreich im Alleingang umsetze. Nach Ansicht von Grillitsch sind die Übergangsfristen im Änderungsentwurf viel zu kurz gewählt. Moderne Ställe hätten eine Abschreibungsdauer von rund 15 Jahren. Wer jetzt Investitionen verlange, erhöhe nicht den Tierschutz, sondern bedrohe 31.000 österreichische Schweinebauern und die Arbeitsplätze der Branche. Zudem sei hinlänglich bekannt und bewiesen, dass pro Jahr 500.000 Ferkel vor dem Erdrücken durch die Muttersau bewahrt würden, wenn das Tier in einem Ferkelschutzkorb gehalten werde. Offenbar sei Stöger einseitig von Tierschützern aufgestachelt worden, ohne eine Risikofolgenabschätzung für die heimische Landwirtschaft angestellt zu haben.

 

Die Hintergründe zur Debatte:

Begonnen hatte die Diskussion bereits vor zwei Jahren, als eine Wienerin eine Beschwerde an den SPÖ-Volksanwalt Dr. Peter Kostelka richtete, in der sie kritisierte, dass der Kastenstand von Sauen systematisch Tierleid verursache. Anfang Januar 2011 thematisierte Kostelka in einer Fernsehsendung die Problematik und berichtete öffentlichkeitswirksam, dass Zuchtsauen in Österreich „in Käfigen“ - den sogenannten Kastenständen - gehalten werden dürften, und das über mehrere Monate pro Jahr. Da jedoch die gängige Praxis, Muttersauen in Abferkelbuchten zu fixieren, dem Bundestierschutzgesetz widerspreche, müsse die Tierhaltungsverordnung zugunsten der eingesperrten Schweine geändert werden. Daraufhin wurde im Gesundheitsministerium, das für Fragen des Tierschutzes zuständig ist, eine Missstandsanzeige eingebracht. Gesundheitsminister Alois  Stöger reagierte prompt mit einem Entwurf zur Abänderung der Tierhaltungsverordnung. Zwar verweigert das Landwirtschaftsministerium diesem Vorschlag bisher die nötige Zustimmung, doch die Volksanwaltschaft könnte in dieser Angelegenheit nun den Verfassungsgerichtshof anrufen und - laut Juristenmeinung - damit auch Recht bekommen. (AgE)

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