[16.03.2010]
Brasilien klopft zwar an die Tür der EU, um die Gemeinschaft mit Schweinefleisch zu beliefern, muss sich mit dem Einlass aber vorläufig noch gedulden. Wie aus einem am vergangenen Mittwoch veröffentlichten Bericht der Europäischen Kommission hervorgeht, können brasilianische Schweinehalter erst dann auf Zugang zum EU-Markt hoffen, wenn sie nachweislich auf das Wachstumshormon Ractopamin verzichten. Das Lebensmittel- und Veterinäramt der Europäischen Union (FVO) stattete mehreren Betrieben im vergangenen Oktober einen Besuch ab. Dabei fanden die Inspektoren die Gesundheitskontrollen der brasilianischen Behörden zur Sicherstellung der Lebensmittelsicherheit im Großen und Ganzen angemessen. Mängel wurden allerdings hinsichtlich der Überwachung einer ractopaminfreien Produktion für den Export in die EU festgestellt. Es konnten nach FVO-Einschätzung keine Garantien gegeben werden, dass für den Export bestimmte Schweine niemals in ihrem Leben mit dem in der EU verbotenen Wachstumshormon in Berührung gekommen sind.
Integrierte Produktion aufgebaut
Brasilien hat sich in den vergangenen 20 Jahren zu einem der größten Schweinefleischerzeuger der Welt gemausert. Im Jahr 2008 wurden rund 3 Mio. t produziert. Etwa ein Fünftel davon ging in den Export, hauptsächlich nach Russland, Hongkong und in die Ukraine. Die EU hatte dem lateinamerikanischen Land bereits im Anschluss an eine 2002 durchgeführte Inspektionsreise den Zugang zum Gemeinschaftsmarkt verweigert. Mit der im vergangenen Jahr ausgesprochenen Einladung zum Kontrollbesuch machten die Brasilianer einen neuen Anlauf. Dafür haben sie für die Europäer extra eine integrierte und kontrollierte Produktionskette entworfen. In der Kommission will man sich nicht festlegen, ab wann Marktzugang gewährt werden könnte. Sollten die Südamerikaner das Hormonproblem jedoch nachweislich in den Griff bekommen - und vorbehaltlich eines noch in der Mache befindlichen Berichts über Tiergesundheitsaspekte , stehen der Öffnung aus Sicht der Brüsseler Behörde aber offenbar keine grundsätzlichen Bedenken entgegen, auch wenn betont wurde, dass dies nichts weiter als ein erster Schritt sei.
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