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Bundesrat beschließt Dioxin-Aktionsplan

In Deutschland gelten künftig strengere Anforderungen an Dioxinkontrollen. Der Bundesrat stimmte am vergangenen Freitag einer Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzes (LFGB) zu.

Lesezeit: 3 Minuten

In Deutschland gelten künftig strengere Anforderungen an Dioxinkontrollen. Der Bundesrat stimmte am vergangenen Freitag einer Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzes (LFGB) zu. Damit werden zentrale Punkte des Dioxin-Aktionsplans umgesetzt, auf den sich Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner und Vertreter aus den Regionen im Zuge des jüngsten Futtermittelskandals im Winter geeinigt hatten. Mit der Gesetzesänderung wird eine Meldepflicht für Labore eingeführt, die bedenkliche Dioxinwerte in Proben feststellen. Die Ergebnisse der Eigenkontrollen sollen in das staatliche Dioxin-Monitoring eingehen, aber nicht für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Zudem wird im LFGB ein Dioxin-Frühwarnsystem verankert. Zu den neu erlassenen Bestimmungen gehören auch eine Zulassungspflicht für Futtermittelbetriebe sowie eine Aufwertung der in Deutschland bestehenden Futtermittel-Positivliste.

 

Künftig können laut der Gesetzesänderung Warnmeldungen auch durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) herausgegeben werden, wenn in besonders gelagerten Fällen keine konkrete Zuständigkeit von Landesbehörden vorliegt. Zudem sind künftig Bußgelder fällig, wenn Lebensmittelunternehmen bedenkliche Produkte zwar durch einen sogenannten stillen Rückruf aus dem Markt nehmen, eine effektive Unterrichtung der Verbraucher jedoch unterlassen. Aigner erwartet nun, dass die Überwachungsbehörden künftig schnell und zielgerichtet eingreifen können. Die Lebensmittelkette werde damit sicherer und das Netz der Kontrollen engmaschiger, erklärte die CSU-Politikerin. Jetzt liege es an den Unternehmen und den Ländern, den neuen Rechtsrahmen mit intensiven Kontrollen auszufüllen und damit einen wichtigen Beitrag zu einer weiteren Verbesserung der Lebensmittelsicherheit in Deutschland zu leisten.

 

Nach Einschätzung des Deutschen Verbands Tiernahrung (DVT) ist die LFGB-Änderung jedoch keine geeignete Reaktion auf die Dioxin-Ereignisse vom Jahresbeginn. Der Verband zweifelt am Sinn einer generellen, undifferenzierten Meldeverpflichtung für Labore und der massenhaften Übermittlung von Untersuchungsergebnissen an die Behörden. Beides schaffe zusätzliche Bürokratie, ohne die Futtermittelsicherheit oder die Reaktionsschnelligkeit im Krisenfall zu verbessern. Die wirkliche Belastungssituation bei Futtermitteln sei sehr viel geringer und damit besser, als die gesammelten Untersuchungsergebnisse dies vermeintlich auswiesen. Der DVT vermisst an der Gesetzesänderung ein verstärktes Bemühen um eine verbesserte Koordination der Krisenbewältigung von Bund und Ländern. Auch die aktuellen Vorfälle um die EHEC-Bakterien zeigten, dass selbst bei besten Absichten die föderale Vielstimmigkeit das Krisenmanagement erschwere. Gemessen an diesen Ereignissen spricht der Verband von überzogenen Reaktionen bei den jetzt gewählten gesetzlichen Maßnahmen. Die Wirtschaft habe selbst bereits wirksame Maßnahmen zur Vermeidung zukünftiger Kontaminationsfälle umgesetzt. Der Verband verweist dazu unter anderem auf Anforderungen zur Trennung von Produktströmen und zum Dioxin-Monitoring für Futterfette und -öle. (AgE)

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