Der Bundesrat hat vorige Woche den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates mit Hygienevorschriften für tierische Nebenprodukte, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, beraten und eine Stellungnahme verabschiedet. Aus Sicht des Bundesrates leidet der Vorschlag noch an erheblichen Mängeln und sei grundsätzlich überarbeitungsbedürftig. Der Zeitplan sollte erheblich gestreckt und statt einer neuen Verordnung sollte die Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 überarbeitet werden. Die Vorlage nach Angaben von ernaehrungsdienst-online sieht unter anderem vor, dass Futtermittel, die von derselben Tierart stammen, nicht verfüttert werden dürfen. Mit den Hygienevorschriften soll ferner ausgeschlossen werden, dass unerwünschte tierische Nebenprodukte in die Lebens- und Futtermittelkette gelangen.
${intro}