[30.11.2010]
Die Arbeit an Zuchtzielen überlässt die Bundesregierung den Züchtervereinigungen. Wie AgE berichtet, geht das aus einer Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der Bündnisgrünen im Bundestag hervor. Dass ein vom Landwirtschaftsministerium erstellter und "in einem fortgeschrittenen Stadium" befindlicher Entwurf für nationale Zuchtziel-Leitlinien nicht veröffentlicht, sondern vielmehr zurückgestellt wurde, begründet die Regierung darin mit einer "zunehmenden internationalen Verflechtung der Tierzucht und existierenden Arbeiten auf europäischer Ebene". Ziel dabei sei, eine gute fachliche Praxis in der Zucht landwirtschaftlicher Nutztiere zu sichern.
Nach europäischem Tierschutzrecht obliege die Definition und Gewichtung der Zuchtziele den Züchtervereinigungen. Diese müssten ihre Zuchtziele im Rahmen der Anerkennung definieren. Im Anerkennungsverfahren haben die zuständigen Behörden der Bundesländer laut Regierung keinen Einfluss auf die Zuchtziele selbst. Diese orientierten sich in der Nutztierzucht in hohem Maße an Verbraucherwünschen und Marktforderungen. Gleichzeitig stellt die Regierung klar, es könnten weiterhin Rechtsverordnungen zur Regelung der Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung bei den verschiedenen Tierarten erlassen werden.
Einfluss auf die Zuchtziele hat laut Bundesregierung nicht sie selbst, sondern vielmehr der Konsument. Wenn die Verbraucher bereit seien, für nachhaltig erzeugte Produkte höhere Preise zu bezahlen und damit auch die besonderen Umweltleistungen und Qualitätsmerkmale zu honorieren, würden die Zuchtorganisationen ihre Zuchtziele dementsprechend ausrichten.
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