Jährlich erheben die Statistischen Landesämter die Schweinebestände zu den Stichtagen 3. Mai und 3. November. In diesem Herbst wird dabei erstmalig neben der Anzahl der gehaltenen Tiere auch der Proteineinsatz in der Schweinemast abgefragt. Die verpflichtend zu machenden Angaben sollen als Hinweis dienen, welchen Einfluss die Fütterung von Mastschweinen auf die klima- bzw. umweltrelevanten Emissionen der Schweinemast besitzt. Insbesondere Ammoniak steht hierbei im Fokus. Derzeit wird davon ausgegangen, dass ein an den Bedarf der Tiere angepasster Proteineinsatz, z.B. im Rahmen einer genau abgestimmten Mehrphasenfütterung relativ geringe Emissionen verursacht.
Grundlage der Erhebung ist – genau wie bei der statistischen Erhebung über die Ausbringung von Wirtschaftsdünger vom Frühjahr 2011 - die EU-Richtlinie über nationale Emissionshöchstgrenzen für bestimmte Luftschadstoffe (NEC- Richtlinie), mit der auch eine Obergrenze für Ammoniakemissionen festgelegt wurde. Durch die nunmehr erhobenen zusätzlichen Daten soll die Abschätzung der deutschlandweiten Emissionen verbessert werden.
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