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Petition zum Erhalt des Dispensierrechts

Im Rahmen der Antibiotika- und Resistenz-Diskussion der letzten Wochen gerät auch das Dispensierrecht der Tierärzte erneut ins Kreuzfeuer der Kritik. Einige Politiker argumentieren, dass das Apothekenrecht der Tierärzte einer der Hauptgründe für den vermeintlich hohen Antibiotika-Verbrauch in der Nutztierhaltung sei.

Lesezeit: 1 Minuten

Im Rahmen der Antibiotika- und Resistenz-Diskussion der letzten Wochen gerät auch das Dispensierrecht der Tierärzte erneut ins Kreuzfeuer der Kritik. Einige Politiker argumentieren, dass das Apothekenrecht der Tierärzte einer der Hauptgründe für den vermeintlich hohen Antibiotika-Verbrauch in der Nutztierhaltung sei. Sie plädieren daher für die strikte Trennung von tierärztlicher Beratung und dem Verkauf von Arzneimitteln. Denn wer am Verkauf von Arzneimitteln verdiene, habe natürlich kein Interesse, den Arzneimittelverbrauch einzuschränken.

 

Die Befürworter des Dispensierrechts halten dagegen, dass die sofortige Behandlung erkrankter Tiere nur dann gewährleistet sei, wenn der Tierarzt auch gleich das passende Arzneimittel mitbringe. Der Vertrieb über Apotheken führe lediglich zu einer Verteuerung und Verzögerung der Behandlung kranker Tiere, biete darüber hinaus aber keine Vorteile. Inzwischen wurde beim Deutschen Bundestag eine Petition zur Beibehaltung des Dispensierrechts der Tierärzte eingereicht. Bislang haben fast 10.000 Personen online gegengezeichnet. Damit das Thema im Petitionsausschuss behandelt wird, muss die Petition bis zum 9. März jedoch von mindestens 50.000 Personen unterstützt werden. Wenn auch Sie sich dafür aussprechen wollen, dass das Dispensierrecht in der jetzigen Form erhalten bleibt, können Sie sich hier online eintragen .

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