Bislang mussten alle Betriebe mit mehr als 100 Schweinemastplätzen regelmäßig Proben auf Salomonellenantikörper untersuchen lassen. Das konnten Fleischsaftproben bei der Schlachtung oder auch Blutproben (gezogen durch den Tierarzt) vor der Lieferung der ersten Schlachttiere einer Gruppe sein. Vom 1. Januar 2009 an gilt diese Regelung auch für alle Bestände zwischen 50 und 100 Plätzen. Betriebe in dieser Größenordnung müssen mindestens 47 Proben verteilt über 12 Monate ziehen. Das berichtete das Landwirtschaftliche Wochenblatt Westfalen-Lippe nach Angaben von Dr. Frank Greshake, LWK NRW. Nun werden die kleinen Mastbetriebe nicht unbedingt am QS-System teilnehmen wollen. Sie können ihre Salmonellenbeprobung aber dennoch über QS organisieren. Dazu können sich die Betriebsleiter ohne Teilnahme am System in der QS-Datenbank registrieren. Das kostet etwa 35 €. Dann werden bei jeder Lieferung am Schlachthof automatisch Proben gemäß Probenplan gezogen. Alternativ können diese Betriebe den Hoftierarzt mit dem Ziehen der Blutproben und der Untersuchung auf Salmonellen beauftragen. Der finanzielle und organisatorische Aufwand ist hier aber in der Regel deutlich höher als bei der Salmonellenuntersuchung über Fleischsaftproben.
${intro}