Ab dem 1. Januar 2016 darf Schweinefleisch von Tieren aus QS-Mastbetrieben nur noch dann als QS-Ware vermarktet werden, wenn die Tiere zuvor durch einen QS-zertifizierten Tiertransporteurgefahren wurden.
Wie Olaf Lück von der Qualität und Sicherheit GmbH in Bonn gegenüber top agrar erklärte, ist der Tierhalter zwar nicht dazu verpflichtet, zu kontrollieren, ob sein Transporteur eine QS-Zulassung besitzt. „Wir empfehlen aber allen Landwirten, das Thema mit dem Vermarkter zu besprechen. So lassen sich unnötige Diskussionen bereits im Vorfeld vermeiden“, erklärt Lück.
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