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Ab Juli gibt es einen Mindestlohn in der Fleischbranche

Der Mindestlohntarifvertrag für die Fleischindustrie, auf den sich Arbeitgeber und Gewerkschaft im Januar verständigt haben, soll per Verordnung für alle Unternehmen und Beschäftigten allgemeinverbindlich erklärt werden.

Lesezeit: 1 Minuten

Der Mindestlohntarifvertrag für die Fleischindustrie, auf den sich Arbeitgeber und Gewerkschaft im Januar verständigt haben, soll per Verordnung für alle Unternehmen und Beschäftigten allgemeinverbindlich erklärt werden. Diesem Ziel dient der Gesetzentwurf zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, den das Bundeskabinett in dieser Woche beschlossen hat.


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Mit der Gesetzesänderung soll die Branche „Schlachten und Fleischverarbeitung“ in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen werden. Die Neuregelung soll bis Juli dieses Jahres in Kraft treten. Der Branchenmindestlohn wird mit dem Inkrafttreten der Verordnung dann auch für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und ihre nach Deutschland entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten.


Der von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und dem Bundesverband der Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss (ANG) ausgehandelte Mindestlohntarifvertrag sieht ab 1. Juli 2014 einen Stundenlohn von mindestens 7,75 € vor. Am 1. Dezember dieses Jahres steigt er auf 8,00 €, am 1. Oktober 2015 auf 8,60 € und am 1. Dezember 2016 auf 8,75 €. Der Tarifvertrag läuft bis Ende 2017.

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