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AbL pocht erneut auf Bestandsgrenzen in der Tierhaltung

Ihre Forderung nach einer Einführung von Obergrenzen in der landwirtschaftlichen Tierhaltung hat die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) erneuert und dies mit möglichen Gesundheitsrisiken für den Menschen bei steigenden Tierbeständen begründet.

Lesezeit: 2 Minuten

Ihre Forderung nach einer Einführung von Obergrenzen in der landwirtschaftlichen Tierhaltung hat die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) erneuert und dies mit möglichen Gesundheitsrisiken für den Menschen bei steigenden Tierbeständen begründet. Wie die AbL mitteilte, hat eine Metaanalyse vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bereits im letzten Jahr ergeben, dass in Schweinebeständen der Anteil von Tieren, die mit dem methicillin-resistenten Bakterium Staphylococcus aureus (MRSA) infiziert sind, umso höher ausfällt, je größer der Tierbestand im Betrieb ist. Konkret habe sich im Rahmen der Studie gezeigt, dass der Anteil MRSA-infizierter Schweine in Beständen mit 500 Tieren im Schnitt bei 27 % gelegen habe, während dieser Wert in Herden mit mehr als 5.000 Masttieren auf mehr als 70 % gestiegen sei.


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„Wenn das BfR in einer Untersuchung feststellt, dass in Regionen mit intensiver Tierhaltung die Infektion des Menschen durch gefährliche MRSA-Keime aus landwirtschaftlichen Nutztierbeständen mittlerweile einen erheblichen Anteil darstellt, dann müssen doch die Landesregierungen endlich umdenken, die Gesundheitsvorsorge für die Bevölkerung gewährleisten und industrielle Tierhaltung stoppen“, forderte der AbL-Sprecher Helmut Precht. Ungeachtet der Notwendigkeit weiterer Untersuchungen und Praxisforschungen machten die bisherigen wissenschaftlichen Erkenntnisse deshalb deutlich, dass die Landesregierungen bäuerliche, vielfältige Höfe mit kleineren Tierbeständen als politisches Leitbild unterstützen müssten.


Als Obergrenze schlagen die AbL und das Netzwerk „Bauernhöfe statt Agrarfabriken“ laut Precht die Bestandsgrößen des Bundesimmissionsschutzgesetzes vor, das die Schwelle bei 1.500 Mastschweine-, 560 Sauen-, 600 Rinder-, 15.000 Legehennen- und 30.000 Masthühnerplätze festlegt.  

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