Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) hat die Pläne von Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen zur Einführung einer Filter-Einbau-Pflicht in großen Schweinehaltungsanlagen in Schutz genommen. Diese Abluftfilter seien sehr wohl „Stand der Technik“ und angesichts der Keimbelastung geboten. Die große Zahl der mittelständisch-bäuerlichen Schweinehalter sei aus der Sicht der AbL von der Filterpflicht überhaupt nicht betroffen.
Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen wollen den Einbau von Filtern bei Anlagen oberhalb der Tierplatz-Schwellenwerte des Bundes-Immissionsschutz-Gesetzes (2.000 Schweinemastplätze, 750 Sauen) in neuen und alten Ställe vorschreiben. Die Genehmigungsbehörden sollen diese Auflagen in konkreten Fällen auch bei Tierplätzen von 1.500 Mastschweinen bzw. 560 Sauen einfordern können.
Der niedersächsische AbL-Landesvorsitzende Martin Schulz verwies darauf, dass diese Erlassentwürfe die übergroße Zahl der mittelständisch-bäuerlichen Tierhalter nicht betreffen werde, weil deren Ställe unterhalb der obigen kritischen Tierzahlen lägen. Die Filterpflicht könne deshalb laut AbL sogar für eine Verlangsamung der immer ruinöseren Überschussproduktion und deren Druck auf die Erzeugerpreise sorgen und so den allermeisten Landwirten nützen.
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