Schweine und Geflügel haltende Betriebe, für die in der QS-Antibiotikdatenbank für den Zeitraum vom 1. Juli 2014 bis zum 30. Juni 2015 keine Daten zum Antibiotikaverbrauch vorliegen, verlieren zum 1. Juli 2015 ihre Lieferberechtigung in das QS-System. Das gilt auch für Betriebe, die zwar keine Antibiotika eingesetzt, dies aber nicht an QS weitergemeldet haben. Darauf hat die Qualtität und Sicherheit GmbH in Bonn jetzt in einer aktuellen Pressemitteilung hingewiesen.
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