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Antibiotikamonitoring nun durch LAVES

In Niedersachsen wechselt die behördliche Zuständigkeit für Teile der Tierarzneimittelgesetzgebung. Die neuen Aufgaben zur Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes in der Nutztierhaltung werden auf das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) übertragen.

Lesezeit: 2 Minuten

In Niedersachsen wechselt die behördliche Zuständigkeit für Teile der Tierarzneimittelgesetzgebung. Die neuen Aufgaben zur Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes in der Nutztierhaltung werden auf das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) übertragen; bislang waren die Gewerbeaufsichtsämter dafür zuständig. Die neue Kompetenzverteilung sieht der Entwurf einer Änderungsverordnung über Zuständigkeiten auf verschiedenen Gebieten der Gefahrenabwehr hervor, den die Landesregierung in Hannover am Dienstag vergangener Woche (23.9.) zur Verbandsanhörung freigegeben hat.


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Für die neuen Aufgaben sollen beim LAVES im nächsten Jahr zunächst 25 zusätzliche Stellen geschaffen werden. „Niedersachsen möchte den Antibiotikaeinsatz in der Nutztierhaltung um 50 % in fünf Jahren reduzieren“, betonte Landwirtschaftsminister Christian Meyer. Ihm zufolge wird dem LAVES dabei eine Schlüsselrolle zukommen. Die bestehenden Aufgaben der Landkreise und kreisfreien Städte sowie die enge Zusammenarbeit seien davon unberührt.


Das LAVES soll künftig laut der Staatskanzlei Erkenntnisse über die Gründe für eine unterschiedliche Therapiehäufigkeit von Antibiotika in der Nutztierhaltung gewinnen, auswerten und landesweit nutzen. Die Behörde werde zuständig sein für die Verarbeitung der mitgeteilten Daten. Landwirte, die zu den 25 % der Spitzenverbraucher von Antibiotika in Deutschland zählten, müssten gemeinsam mit dem jeweiligen bestandsbetreuenden Tierarzt einen Maßnahmenplan erarbeiten. Das LAVES werde diese Maßnahmenpläne kontrollieren und, soweit erforderlich, behördliche Anordnungen treffen – bis hin zur vorübergehenden Betriebsstilllegung. Die Daten aus der ersten bundesweiten Erhebung zum Antibiotikaeinsatz in der Nutztierhaltung sollen der Staatskanzlei zufolge im Frühjahr 2015 vorliegen. Sie sollen die Grundlage für die sich anschließenden Maßnahmen bilden.

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