Die Bundesregierung will dafür sorgen, dass in der Tiermedizin verantwortungsvoller mit Antibiotika umgegangen wird. Wie die Regierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der grünen Bundestagsfraktion ankündigt, will sie dazu noch in diesem Jahr einen Entwurf zur Änderung der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung vorlegen. Danach ist unter anderem vorgesehen, bei bestimmten oral zu verabreichenden Antibiotika die Einhaltung der Vorgaben der Gebrauchsinformation oder der Packungsbeilage vorzuschreiben. Zudem sollen die wesentlichen Vorgaben zur Anfertigung eines Antibiogramms aus den Antibiotika-Leitlinien der Bundestierärztekammer übernommen werden. Ferner wird geprüft, ob von der Ermächtigung im Arzneimittelgesetz Gebrauch gemacht werden soll, dass bestimmte Arzneimittel künftig nur durch den Tierarzt selbst angewendet werden dürfen, wenn bei nicht fachgerechter Anwendung Gesundheitsgefährdungen drohen. Geprüft werden soll außerdem ein Umwidmungsverbot für sogenannte Reserveantibiotika. Dazu zählen unter anderem Mittel, die Cephalosporine der dritten und vierten Generation, Makrolide und Fluorchinolone enthalten. Ausdrücklich weist die Regierung in ihrer Antwort darauf hin, dass die ebenfalls als Reserveantibiotika einzustufenden Carbapeneme nicht generell für die Anwendung bei Tieren zugelassen seien. Sie dürfen lediglich im Rahmen der Umwidmungskaskade bei nicht lebensmittelliefernden Tieren eingesetzt werden.
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