Das Bundeskartellamt hat die „Initiative Tierwohl“ in den vergangenen Wochen „unter die Lupe genommen“ und nun ein Eckpunktepapier an die Initiatoren versandt. Damit die Ausgestaltung der „Initiative Tierwohl Schwein“ kartellrechtskonform ist, müssen laut Lebensmittelzeitung folgende Kriterien erfüllt werden: Die Wettbewerbsmöglichkeiten der betroffenen Unternehmen dürfen nicht unbillig beeinträchtigt werden, so das Kartellamt. Für alle Unternehmen der Land- und Fleischwirtschaft sowie des Lebensmittelhandels müsse ein diskriminierungsfreier Zugang zur Initiative gewährleistet werden. Dabei müssen auch ausländische Unternehmen zugelassen werden.
Besonders wichtig sei außerdem, dass die beteiligten Unternehmen nicht die Möglichkeit erhalten, wettbewerbsrelevante Informationen wie Preise, Mengen, Kunden und Bezugsquellen auszutauschen. Den geplanten Finanzierungsbeitrag des Handels von 4 Cent pro Kilogramm Schweinefleisch will das Kartellamt jedoch nicht aufgreifen, da der Betrag absolut und relativ sehr gering sein wird.