Die Bundesregierung setzt sich für Therapiefreiheit in der Tiermedizin ein. Während einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am gestrigen Montag sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Maria Flachsbarth (CDU), bei den derzeitigen Beratungen einer EU-Verordnung über Tierarzneimittel setze sich Deutschland dafür ein, dass bei homöopathischen Arzneimitteln über einem bestimmten Verdünnungsgrad (D4 - 1:10.000) "unter bestimmten Umständen und bei bestimmten Anwendungen Erleichterungen erforderlich sind".
Die Bundesregierung habe außerdem auf europäischer Ebene vorgeschlagen, eine neue Regelung in die Verordnung aufzunehmen, wonach es bei mengenmäßig begrenzter Herstellung zu keiner Registrierung mehr kommen müsse, "um die Verfügbarkeit homöopathischer Arzneimittel zu verbessern".
Bislang wird durch die EU-Verordnung der Einsatz von naturheilkundlichen Arzneimitteln und Mitteln zur Prophylaxe durch zusätzliche, aufwendige Zulassungsverfahren erschwert. Da Tiere der EU-Vorlage nach nur noch Arzneimittel erhalten dürfen, die ausdrücklich als Tierarzneimittel zugelassen oder registriert sind, werde die Bandbreite der natürlichen Therapiemittel verringert.
Eine "Umwidmung" von Humanpräparaten soll gleichwohl auch in Zukunft nur Tierärzten zugebilligt werden, sagte Staatssekretärin Flachsbarth. "Wir glauben, dass das mit Blick auf das Tierwohl und die Verbrauchersicherheit eine vernünftige Regelung ist", betonte sie.