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Bundesumweltministerium verteidigt AwSV-Notifizierung

Das Bundesumweltministerium hat die Einleitung des Notifizierungsverfahrens für die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) bei der EU bestätigt und zugleich diesen Schritt verteidigt.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Bundesumweltministerium hat die Einleitung des Notifizierungsverfahrens für die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) bei der EU bestätigt und zugleich diesen Schritt verteidigt. Wie das Ministerium erklärte, wird die Bundesregierung nach Abschluss der Notifizierung entscheiden, wie weiter zu verfahren ist. Verwiesen wurde darauf, dass es bis zuletzt keine Initiative der Länder gegeben habe, den Bundesratsbeschluss vom 23. Mai zur AwSV zu verändern. Die Länderkammer hatte einen gemeinsamen Antrag des Agrar- und Umweltausschusses angenommen, nach der in der AwSV auch die Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle und Silagesickersäften (JGS-Anlagen) einbezogen werden sollen. Danach würden für Neuanlagen Vorgaben gemacht, die in technischen Regeln konkretisiert würden, erläuterte das Bundesumweltressort. Die Vorgaben der AwSV würden in den Fachgremien, in denen auch Vertreter der Landwirtschaft mitarbeiteten, nicht angegriffen. Vorwürfe des Agrarsprechers der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, wonach die geplanten Regelungen zu den JGS-Altanlagen unverhältnismäßig seien, wies das Ministerium zurück: Der Bundesratsbeschluss sehe für Altanlagen vor, dass auf Anordnung der zuständigen Behörde nur solche baulichen und technischen Anpassungen vorzunehmen seien, die dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unterlägen. Für Anlagen über 500 cbm solle innerhalb der nächsten zwölf Jahre einmal eine Prüfung durch Sachverständige erfolgen. Auch das Prüfergebnis führe nicht automatisch zu einer Verpflichtung technischer Anpassungen, erklärte das Umweltministerium. Eine Stilllegung oder vergleichbare Maßnahmen würden mit dem Bundesratsbeschluss ausdrücklich ausgeschlossen. (AgE)

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